31.000 Euro zu Unrecht erhalten
Verurteilt wegen Sozialbetrugs

Ortenau (st). Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte eine Frau aus einer Gemeinde bei Lahr über einen Zeitraum von fast zwei Jahren eine kommunale Arbeitsförderung in einer Gesamthöhe von 31.000 Euro zu Unrecht bezogen und wurde deshalb im Mai rechtskräftig durch das Amtsgericht Lahr zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für die Dauer einer Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt wurde.

Die Verurteilte, die die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates hat, und ihr Ehemann lebten noch nicht sehr lange in Deutschland und hatten bislang hier auch keinen Arbeitslohn bezogen. Sie hätten deshalb noch keinen Anspruch aus Leistungen aus den Sozialsystemen gehabt. Der Kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises legte die Frau gefälschte Nachweise über eine geringfügige Beschäftigung des Ehemanns vor, um eine Anerkennung als sogenannte Bedarfsgemeinschaft zu finden und doch Leistungen erhalten zu können. Die 31.000 Euro sind von der Frau an den Ortenaukreis zurückzuzahlen.

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