Feuer in Altenheim
Wenn nach dem Brand plötzlich alles anders ist

Das Feuer in der Kirchstraße in Altenheim hat vier Häuser unbewohnbar gemacht. Die Anwesen dürfen nicht betreten werden.  | Foto: Foto: gro
  • Das Feuer in der Kirchstraße in Altenheim hat vier Häuser unbewohnbar gemacht. Die Anwesen dürfen nicht betreten werden.
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Neuried-Altenheim Von der Scheune steht nur noch ein verkohltes Skelett. Die beiden unmittelbar an die Scheune grenzenden Wohnhäuser tragen deutliche Brandspuren. Vor einem der Häuser, die bei einem Brand in der Nacht zum Sonntag in Neuried-Altenheim schwer beschädigt wurden, stehen noch Gartenstühle. Auf ihnen liegen zwei Katzen. "Die gehören der einen Familie", sagt eine Nachbarin, als die Guller-Redaktion mit der stellvertretenden Bürgermeisterin Uta Adam vor Ort ist. "Danke für die Info", sagt diese sofort. "Ich werde der Besitzerin nachher gleich Bescheid sagen, dass die Tiere da sind. Da wird sie froh sein."
"Es ging alles sehr schnell", sagt Uta Adam. Die Erleichterung darüber, dass alle Bewohner mit dem Leben davonkamen, ist ihr anzusehen. Sie steht in ständigem Kontakt mit den Betroffenen, die noch während der Nacht dank der Dorfgemeinschaft schnelle Hilfe erhielten. In zwei der insgesamt vier betroffenen Häuser lebten ältere Frauen: Eine kam noch in der Nacht in einem Pflegeheim unter, für die andere fand sich am Sonntag eine ähnliche Lösung.

Unbewohnbar

Die Häuser sind unbewohnbar. "Das ist keine Frage von Tagen oder Wochen, sondern von Monaten", bemerkt Uta Adam. Eine Familie konnte schnell in der leerstehenden Ferienwohnung eines Nachbarn unterkommen, die andere wohnt im Gasthaus "Schwanen" in Monteurzimmern. Einer der Mieter wurde von seiner Versicherung in einem Hotel untergebracht. Die andere Mieterin konnte privat unterkommen. "Aber das ist alles nur vorübergehend. Alle Betroffenen suchen dringend eine Wohnung und alle möchten in Altenheim bleiben", so Uta Adam. Die Familien seien in der Gemeinde verwurzelt, ein Teil der Betroffenen arbeite vor Ort.
Noch während des Gesprächs mit der stellvertretenden Bürgermeisterin fährt ein Auto vor. Der junge Mann, der in einem der Gebäude eine Wohnung gemietet hatte, steigt aus und geht unmittelbar auf Uta Adam zu. "Wissen Sie schon etwas zur Brandursache?", fragt er und erzählt, dass er immer wieder vorbeifahre. "Ich konnte nur eine meiner beiden Katzen retten", sagt er sichtlich bewegt. Er hofft, dass das zweite Tier doch noch lebt und wieder auftaucht. Und das Wunder geschieht: Am Donnerstag sieht er sie am Fenster, die Feuerwehr rettet die Katze aus dem gesperrten Haus.
Uta Adam weiß, dass die Dorfgemeinschaft alle mit dem Nötigsten versorgt hat. Die Gemeinde hilft bei fehlenden Papieren. Und wer Unterstützung bei der Kommunikation mit der Versicherung benötigt, wendet sich auch an die stellvertretende Bürgermeisterin.

Woher kommt Hilfe?

Doch an wen können sich Betroffene nach einem ähnlichen Unglück wenden, wenn die Dorfgemeinschaft nicht so gut funktioniert? Die Kommunen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verpflichtet, bei plötzlicher Obdachlosigkeit die Betroffenen vorübergehend unterzubringen. Bürgermeisterämter unterstützen bei Behördengängen und organisieren unbürokratische Hilfen. Wie auch in Neuried werden oftmals Spendenaufrufe gestartet. Caritas und Diakonie bieten psychologische Beratung, Überbrückungshilfen und Notfallfonds an. Bei einem totalen Verlust können einmalige Beihilfen für die Erstausstattung von Bekleidung und Wohnungseinrichtung beim Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn eine Bedürftigkeit der betroffenen Personen festgestellt wurde.
Wer versichert ist, sollte seinen Versicherungen den Schaden schnellstmöglich melden. Die Hausratsversicherung, sofern vorhanden, kommt für Sachschaden an beweglichen Gegenständen auf. Die Wohngebäudeversicherung ermöglicht Eigentümern nach Prüfung den Wiederaufbau oder die Sanierung der Immobilie.

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