Ausstellung über den Jahreswechsel
Vernissage „Feier zum Vierzigsten“

Freuten sich über die gelungene Jubiläumsausstellung, von links: Oberbürgermeister Matthias Braun, Rainer Braxmaier, Gabi Streile, Werner Schmidt, Manfred Grommelt, Minister a. D. Willi Stächele und Rainer Nepita.
 | Foto:  Ulrich Reich/Stadt Oberkirch
  • Freuten sich über die gelungene Jubiläumsausstellung, von links: Oberbürgermeister Matthias Braun, Rainer Braxmaier, Gabi Streile, Werner Schmidt, Manfred Grommelt, Minister a. D. Willi Stächele und Rainer Nepita.
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Oberkirch (st) Oberbürgermeister Matthias Braun konnte vergangenen Samstag, 19. November, rund 50 Kunstinteressierte zur Eröffnung der Jubiläumsausstellung „Feier zum Vierzigsten“ begrüßen. Städtische Galerie im Alten Rathaus zeigt bis zum 15. Januar 2023 Werke von Gabi Streile, Fritz Albrecht, Rainer Braxmaier, Manfred Grommelt, Josef Juszkiewicz, Werner Schmidt und Heinz Schultz-Koernig. Vier Jahrzehnte Oberkircher Kreativität.

Kunst ist Alleinstellungsmerkmal

Oberbürgermeister Matthias Braun dankte in seinem Grußwort den Oberkircher Künstlern für ihr jahrzehntelanges Engagement. „24 von den 40 Jahren durfte ich Sie dabei begleiten und stets habe ich Sie gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützt“, erklärte das Stadtoberhaupt. Es sei keine Selbstverständlichkeit, dass eine Stadt von der Größe Oberkirchs über so ein hohes künstlerisches Potential verfüge. „Deutlich größere Städte können eine solche Dichte nicht aufweisen.“ Man sei sich dieser Besonderheit bewusst. Die akademischen Künstler seien kulturelle Multiplikatoren für Oberkirch. Oberbürgermeister Braun dankte den anwesenden Künstlern für ihr großes Engagement. Kurz erinnerte er an einige der Projekte der vergangenen 40 Jahre: die Renchtäler-Sagenmappe, die europäischen Kunsttage Oberkirch, die künstlerische Ausgestaltung des Geigerskopfturms oder der Simplicissimus-Kunstpfad unterhalb der Schauenburg.

„Das wohl nachhaltigste Projekt für unsere Stadt und gemeinsam mit der Stadt war und ist die Städtische Galerie im Alten Rathaus“, betonte Oberbürgermeister Braun. „Kunst und Kultur brauchen Räume zum Wirken. Daher hat mich das von den Oberkircher Künstlern entwickelte Konzept zur Umwidmung der ehemaligen – und zu dem Zeitpunkt leerstehenden - Bibliotheksräume in eine Städtische Galerie gleich überzeugt.“ Seit 2013 finden schon fast selbstverständlich Kunstausstellungen im Alten Rathaus statt. Die traditionelle Jahresausstellung steht diesmal unter dem Motto „Feier zum Vierzigsten“ und vereinigt Arbeiten von Gabi Streile, Fritz Albrecht, Rainer Braxmaier, Manfred Grommelt, Josef Juszkiewicz, Werner Schmidt und Heinz Schultz-Koernig. Brauns Vorgänger im Amt des Bürgermeisters, Willi Stächele, unterstrich in seinem Grußwort das hohe künstlerische Potential der Großen Kreisstadt und das damit einhergehende Alleinstellungsmerkmal für Oberkirch weit über die Ortenau hinaus. Werner Schmidt dankte im Namen der anwesenden Künstler für die jahrzehntelange Unterstützung durch die Stadt. Für die passende musikalische Umrahmung der Vernissage sorgte Gitarrist Lukas Krüger von der Musik- und Kunstschule Achern/Oberkirch.

Buch ergänzt Ausstellung

Neben aktuellen Arbeiten werden insbesondere auch ältere Werke in der Jubiläumsausstellung gezeigt. Die Ausstellung widmet sich dem markanten Beitrag der ausstellenden Künstler zur zeitgenössischen Kunst in den vergangenen vier Jahrzehnten. Aus diesem Anlass erscheint auch Mitte Dezember im Oberkircher Grimmelshausen-Verlag das Buch „Kunst aus Oberkirch 1982 - 2022“. Das von den Künstlern und Gastautoren geschriebene Buch, welches von der Stadt Oberkirch herausgegeben wird, kann dann über den Buchhandel bezogen werden. Im Rahmen einer Buchvorstellung wird es am Sonntag, 11. Dezember, um 15 Uhr, der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Kunstausstellung kann bis einschließlich 15. Januar 2023 zu den üblichen Öffnungszeiten der Galerie – Hauptstraße 32 - besucht werden: dienstags und donnerstags von 15 bis 19 Uhr sowie sonntags von 10 bis 12.30 und 14 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei. Es gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes.

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