Windpark Schwend
Oberkirch veröffentlicht Flyer über Bürgerentscheid

Die Bürger Oberkirch entscheiden am 20. Juli, ob auf der Schwend Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. | Foto: ag
  • Die Bürger Oberkirch entscheiden am 20. Juli, ob auf der Schwend Windkraftanlagen errichtet werden dürfen.
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Oberkirch (st) Am 20. Juli entscheiden die Bürger von Oberkirch über die Verpachtung der kommunalen Flächen auf der Schwend für die Errichtung von Windenergieanlagen. Um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, informiert die Stadt nun mit einem Informationsflyer über das geplante Projekt und die verschiedenen Standpunkte.

Der Gemeinderat hatte am 27. Januar 2025 mit 19 Ja-Stimmen, fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen, die Flächen auf der Schwend zur Realisierung von zwei Windenergieanlagen an die Firma Koehler Renewable Energy zu verpachten. Gegen diesen Beschluss wurde ein Bürgerbegehren eingereicht, das zur Durchführung des nun anstehenden Bürgerentscheids führt.

Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt die Stadt Oberkirch nun mit der Veröffentlichung eines Informationsflyers nach. Neben einer kurzen Projektvorstellung sowie Stellungnahmen der Projektträgerin, der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, der Gemeinderäte und des Oberbürgermeisters, erläutert der Flyer auch die Fragestellung.

Was bedeutet die Frage auf dem Stimmzettel?

Am Tag des Bürgerentscheids stimmen die wahlberechtigten Bürger über folgende Frage ab: „Sind Sie gegen die Verpachtung kommunaler Flächen im Waldgebiet auf der Schwend zur Errichtung von Windenergieanlagen?" Stabsstellenleiterin Nicole Trayer erläutert: „Der Aufbau der Frage ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verändert werden. In der schriftlichen Information soll so auch die konkrete Bedeutung und Auswirkung der Antwortmöglichkeiten in dem Flyer ausführlich zu erläutern und einzuordnen."

Ein „JA" bedeutet: Die Stadt Oberkirch darf die kommunalen Flächen im Waldgebiet auf der Schwend nicht zur Errichtung von Windenergieanlagen verpachten. Ein JA schließt jedoch nicht aus, dass auf privaten Flächen in der Umgebung dennoch Windenergieanlagen errichtet werden können – darauf hat die Stadt keinen Einfluss.

Ein „NEIN" bedeutet: Die Stadt Oberkirch darf die kommunalen Flächen im Waldgebiet auf der Schwend zur Errichtung von Windenergieanlagen verpachten. Bei einem negativen Ausgang des Bürgerentscheids würde ein behördliches Genehmigungsverfahren beginnen, das alle Umwelt- und Planungsaspekte umfasst. Erst nach erfolgreicher Genehmigung durch die zuständige Behörde könnten tatsächlich Windenergieanlagen errichtet werden.

Flyer erscheint am 29. Juni

Der Flyer wird am Sonntag, 29. Juni, über die Zeitung GULLER an alle Oberkircher Haushalte verteilt. Zusätzlich ist er in der Heftinnenseite der aktuellen Rundblick-Ausgabe abgedruckt und auf der städtischen Homepage unter oberkirch.de/buergerentscheid-schwend abrufbar, auf der alle Informationen zum Bürgerentscheid zur Verfügung stehen.

Oberbürgermeister Gregor Bühler ruft alle wahlberechtigten Bürger zur Teilnahme am Bürgerentscheid auf: „Das von der Koehler-Gruppe geplante Windenergieprojekt ist richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Oberkirch. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, sich umfassend zu informieren und von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen.“

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Oberkirch wohnen, sowie Bürger der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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