Stadt Oberkirch: Allgemeinverfügung erlassen
Veranstaltungen mit über 100 Personen abgesagt

Oberkirch (st). Im Nachgang zur Sondersitzung der Landesregierung Baden-Württemberg in Stuttgart, hat die Stadt Oberkirch umgehend eine Allgemeinverfügung erlassen.

Danach sind öffentliche und private Veranstaltungen mit über 100 Personen untersagt. Dies gilt auch für Versammlungen mit über 100 Personen.

Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 14. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich Montag, 20. April.

Darüber hinaus hat der Ministerrat der Landesregierung Baden-Württemberg hat die Schließung sämtlicher Kindergärten und Schulen ab kommenden Dienstag, 17. März, bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, angeordnet. Dies gilt auch für Oberkirch.

„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Schließung nicht auf Grund eines aktuellen Corona-Falles in Oberkirch erfolgt“, hob Oberbürgermeister Matthias Braun in einer Elterninformation hervor. „Die Schließungen sind eine einschneidenden Maßnahme, die jedoch aufgrund der aktuellen Entwicklung erforderlich ist. Ziel ist es, den weiteren Infektionsverlauf im Land und in der Raumschaft zu verlangsamen.“

Folgende Kindergärten in der Stadt sind daher ab kommenden Dienstag, 17. März, bis einschließlich Freitag, 17. April 2020, geschlossen:

  • Kindergarten „Schwester Giovanna“
  • Kindergarten „Maria Goretti“
  • Kindergarten „Talblick“
  • Kindergarten „St. Josef“, Nußbach
  • Kindergarten „St. Wendel“
  • Kindergarten „St. Elisabeth“
  • Kindergarten „Käthe Luther“
  • Kindergarten „St. Gabriel“
  • Kindergarten „St. Raphael“
  • Kindergarten „St Josef“, Zusenhofen

Dies gilt ebenso für die folgenden Schulen:

  • Johann-Wölfflin-Grundschulen mit den Standorten Tiergarten, Haslach und Ödsbach, einschließlich der Grundschulförderklassen
  • Krongutschule Nußbach mit den Standorten Bottenau und Stadelhofen
  • Grundschule Zusenhofen
  • Altstadtschule
  • August-Ganther-Werkrealschule
  • Realschule Oberkirch und
  • Hans-Furler-Gymnasium

Für Kindergartenkinder, deren Eltern in Einrichtungen arbeiten, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen – insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, Pflegediensten, Altenpflegeheimen oder der Polizei - organisiert die Stadt derzeit eine Notbetreuung für die Dauer der Kindergartenschließung. Betroffene Eltern wenden sich bitte für weitere Informationen zur Notbetreuung an die jeweilige Kindergartenleitung vor Ort, informiert der städtische Krisenstab in einer Pressemitteilung.

Für eine Notbetreuung von Schulkindern erwartet die Stadt Oberkirch noch nähere Informationen aus Stuttgart.

Der Krisenstab wird auch weiterhin mit der Entwicklung des Coronavirus verantwortungsbewusst und angesichts der Dynamik auch flexibel umgehen.

„Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen für das gezeigte Verständnis bedanken, dass für die Bewältigung dieser nicht alltäglichen Lage, auch besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen“, betont Oberbürgermeister Braun, abschließend.

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