Anzeige

Urteile aus dem Erbrecht
Schuldenfalle Erbschaft – was tun?

2Bilder

Das hat sich der Erbe anders vorgestellt: Der Erbe wusste, dass die Erblasserin ein Jahr vor ihrem Tod eine Abfindung über 100.000 Euro erhalten hatte. Ein Kontoauszug einige Monate vor dem Tod wies ein Guthaben über 60.000 Euro aus. Mit diesem Wissen hat der Erbe den Nachlass angetreten und nicht ausgeschlagen.

Im Nachgang war die Überraschung groß: Es stellte sich heraus, dass der Nachlass überschuldet war. Der Erbe focht seine Erbschaftsannahme an. Er sei einem Irrtum über den Nachlassbestand aufgesessen. Die Überraschung: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil die Anfechtung akzeptiert. Glück für den Erben!

Kommentar Markus Arendt, Rechtsanwalt

Sechs Wochen bleiben, um ein Erbe auszuschlagen. Oft reicht dies nicht, um sich ein genaues Bild vom Nachlass zu machen. Eine Anfechtung setzt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Nachlass voraus. Das Risiko ist hoch, für Erbschaftsschulden mit dem eigenen Vermögen zu haften. Wichtig: Bei Unsicherheit wegen des Umfangs innerhalb der 6 Wochen rechtlich beraten lassen!

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Testaments
E-Mail: offenburg@morstadt-arendt.de

Markus Arendt, Rechtsanwalt | Foto: Morstadt Arendt Rechtsanwälte

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.