Jahrespressekonferenz
Arbeitsreiches Jahr für die Staatsanwaltschaft

Kai Stoffregen (v. l. n. r.), Miriam Kümmerle und Herwig Schäfer von der Staatsanwaltschaft Offenburg stellen gemeinsam die Jahresbilanz für das vergangene Jahr vor.  | Foto: Sebastian Thomas
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Offenburg (set). Für die Staatsanwaltschaft Offenburg war 2018 "ein herausforderndes Arbeitsjahr", urteilt Herwig Schäfer, leitender Oberstaatsanwalt, auf der Jahrespressekonferenz. So habe jeder Mitarbeiter im Durchschnitt pro Tag sechs Verfahren zu bewältigen gehabt.

hoher Arbeitsaufwand

Der damit verbundene Arbeitsprozess sei enorm. Rechne man diese Zahl auf das gesamte Jahr hoch, hatte jeder Staatsanwalt bis zu 1.500 Verfahren zu bearbeiten. "Es fehlen uns genau drei weitere Dezernenten", sagt Herwig Schäfer.

Im vergangenen Jahr habe die Staatsanwaltschaft genau 31.826 Verfahren bearbeitet gehabt. Dieser hohe Wert, so Herwig Schäfer, wird nur noch durch das Jahr 2016 getoppt: Hier wären es genau 31.957 gewesen.

Verfahren bei Drogendelikten enorm angestiegen

Die meisten Verfahren aus dem vergangenen Jahr entfielen auf Betrug und Untreue mit rund 18 Prozent. Der niedrigste Anteil entfiele auf vorsätzliche Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikte mit je neun Prozent. Gerade Letzteres habe jedoch gegenüber 2017 fast um die Hälfte zugenommen: 48,5 Prozent.

"Hier hat die Polizei intensive Kontrollen durchgeführt", sagt Herwig Schäfer. Als Beispiel nannte er Kontrollen bei einem Festival und rund um den Bahnhof. "Wir hatten vor allem die Dealer im Visier", sagt er. Die Lage habe sich seither verbessert. "Natürlich hat eine Verdrängung stattgefunden. Die Klientel geht einfach woanders hin", schränkt er ein.

Fall Suleiman A.

Zum Ende kommt Herwig Schäfer noch einmal auf den Fall von Suleiman A. zu sprechen, der im August 2018 einen Arzt erstach. Ein psychatrisches Gutachten habe ihm eine paranoide Schizophrenie bescheinigt. Er sei freigesprochen worden, müsse aber in eine geschlossene psychatrische Einrichtung.

"Ich finde die öffentlichen Reaktionen nachvollziehbar", sagt Herwig Schäfer. "Doch eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung möchte die Verteidigung immer vermeiden, denn der Angeklagte ist für immer oder längere Zeit weg", ergänzt Kollege Kai Stoffregen.

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