3G-Regel für Rathausbesucher
Besucher müssen Nachweis vorzeigen

In Gebäuden der kommunalen Verwaltung wie dem Bürgerbüro in Offenburg gilt ab dem 1. Januar die 3G-Regel. | Foto: gro
  • In Gebäuden der kommunalen Verwaltung wie dem Bürgerbüro in Offenburg gilt ab dem 1. Januar die 3G-Regel.
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Offenburg (st). Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bringt in den Alarmstufen mit sich, dass ab dem 1. Januar 2022 für die Gebäude kommunaler Verwaltungen die 3G-Regel gilt. Auch in Offenburg müssen nicht immunisierte Personen deshalb einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen, wenn sie Gebäude der Stadt betreten möchten, so die Stadt. Hierfür ist ein Schnelltest ausreichend.

In Bereichen mit hoher Besucherfrequenz – dem Ausländerbüro und dem Zentralen Bürgerbüro – wird das städtische Personal während der Öffnungszeiten bei der Kontrolle der 3G-Nachweise von zusätzlichem Sicherheitspersonal unterstützt. Die Stadt bittet um Verständnis.

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