Absolutes Halteverbot auf Radwegen
Offenburg intensiviert Kontrollen

Ob Radweg oder -schutzstreifen: Autofahrer nutzen sie immer wieder, um ihre Fahrzeuge abzustellen. | Foto: gro
  • Ob Radweg oder -schutzstreifen: Autofahrer nutzen sie immer wieder, um ihre Fahrzeuge abzustellen.
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Offenburg (st). Auch in Offenburg sieht man es immer wieder: Radwege und Schutzstreifen für Radfahrer, Kreuzungen und Einmündungen mit parallel verlaufenden Radwegen werden mit Fahrzeugen zugeparkt. Dadurch entstehen für Radfahrer gefährliche Situationen, wenn sie ausweichen müssen oder nicht gesehen werden.

Deshalb hat der Gesetzgeber die Regeln verschärft. Auf Schutzstreifen für Radfahrer gilt jetzt ein absolutes Halteverbot und bei parallel zur Straße verlaufenden Radwegen ist das Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen von fünf auf acht Meter verlängert worden. Außerdem gibt es einen genau festgelegten Mindestabstand - innerorts 1,5 Meter, außerorts zwei Meter -, der beim Überholen von Radfahrern einzuhalten ist.

Die Stadt Offenburg wird die Kontrollen mit Fahrradstreifen intensivieren und einmal pro Woche speziell die Radwege und Radschutzstreifen unter die Lupe nehmen. Dazu hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr für den Gemeindevollzugsdienst zwei Pedelecs beschafft, um die für den Radverkehr relevanten Wege adäquat überwachen zu können. Die falsch geparkten Fahrzeuge werden verwarnt und mit einem Hinweis versehen, dass künftig abgeschleppt wird. Nach einer Eingewöhnungsphase werden die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes dann zusätzlich zur Verwarnung das Abschleppen dieser Fahrzeuge veranlassen.

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