Vorwürfe wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
Unfall im Stegermattbad

Ein Badeunfall während der Vereinsschwimmzeiten sorgt für Diskussionen. | Foto: gro
  • Ein Badeunfall während der Vereinsschwimmzeiten sorgt für Diskussionen.
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In einer Pressemitteilung nimmt die Stadt Offenburg Stellung zu den Vorwürfen, ihre Aufsichtspflicht im Freizeitbad Stegermatt verletzt zu haben. Sie schildert die Vorgänge so: Am Freitag, 31. Juli, habe sich im Offenburger Freizeitbad Stegermatt ein Badeunfall ereignet. Dies sei abends im Rahmen eines Vereinstrainings, also außerhalb der regulären (derzeit Corona-bedingt angepassten) Öffnungszeiten passiert. Der TuS Rammersweier lassse sich vom PSV das Sportabzeichen abnehmen. Eine 72-jährige Frau habe beim Schwimmen einen Schwächeanfall erlitten. Sie sei im Krankenhaus untersucht worden und bereits wieder zu Hause. Es gehe ihr gut, wie sie auch Oberbürgermeister Marco Steffens bestätigt habe, der sich am Donnerstag, 6. August, persönlich nach ihrem Befinden erkundete.

Der PSV habe mit dem TuS Rammersweier eine Kooperation zur Abnahme des Sportabzeichens. PSV-Mitglieder könnten am Montagabend im Schaible-Stadion beim Übungsleiter des TuS die leichtathletischen Disziplinen abnehmen lassen. Im Gegenzug biete der PSV am Freitagabend zwischen 19 und 20 Uhr im Hallen- und Freizeitbad das Schwimmen fürs Sportabzeichen auch den Mitgliedern des TuS Rammersweier an – so auch am vergangenen Freitag. Vier Frauen des TuS hätten sich am Morgen beim PSV-Übungsleiter angemeldet, dass sie am Abend imHallenbad das Schwimmen abnehmen lassen wollten.

Der Übungsleiter schildere den Vorfall vom Freitag wie folgt: Die 72-jährige Frau, Ehrenvorsitzende des TuS, sei auf Bahn 1, direkt neben dem Beckenrand, die 400 Meter als Ausdauerteil des Sportabzeichens geschwommen. Der Übungsleiter habe auf der Stirnseite am Start/Ziel gestanden und  die Aufsicht geführt, indem er die Schwimmerin ständig beobachtete, die Bahnen zählte und die Stoppuhr bediente. Da die Frau schlecht sehe und deshalb gesundheitlich eingeschränkt sei, sei sie direkt am Beckenrand von der verantwortlichen Übungsleiterin des TuS Rammersweier begleitet worden, weil diese ihr auch immer die kommende Wende ankündigen musste. An der letzten Wende bei 375 Metern habe die Schwimmerin plötzlich keine Schwimmzüge mehr durchgeführt, sondern sei mit dem Kopf unter Wasser gegangen. Diese Gefahrensituation sei sofort bemerkt worden und die Übungsleiterin habe sie gemeinsam mit einer Vereinskollegin unmittelbar aus dem Wasser ziehen können. Die zu diesem Zeitpunkt bewusstlose Frau sei auf einer Liege wieder zu sich gekommen. Der PSV-Übungsleiter sei umgehend hinaus ins Freibad geeilt, wo er ein weiteres PSV-Mitglied, einen pensionierten Arzt, herbeigeholt habe. Auch dieser nehme regelmäßig freitags am Training teil.

Der PSV gebe zu bedenken, dass es am vergangenen Freitag sehr heiß und das Schwimmen über eine Distanz von 400 Meter sicherlich besonders anstrengend gewesen sei. Während und nach der Rettung hätten die Frauen um Hilfe gerufen – daraufhin sei auch gleich ein Rettungsschwimmer der auf benachbarten Bahnen trainierenden DLRG zu Hilfe gekommen.

Aufsicht ist vertraglich geregelt

Die Zuständigkeiten für das Vereinstraining seien unstrittig: „Die Aufsichtspflicht und die Verantwortung liegen hier eindeutig beim PSV, was in dem Überlassungsvertrag klar geregelt ist“, betont Wolfgang Kienzler, Geschäftsführer des Freizeitbads, in der Pressemitteilung. Mit jedem Benutzer des Bades, ob Schule, Vereine oder DLRG, gebe es einen Überlassungsvertrag. So auch mit dem PSV. DerPSV bestätigt in der Presseerklärung das: „Da gab es auch keine Defizite.“ Die begleitenden Frauen des TuS seien sehr nahe am Geschehen gewesen und hätten die Situation sofort erkannt und richtig reagiert. Auch da sei alles richtig gelaufen.
 
Übungsstunden dürften nur unter Aufsicht am Wasser verantwortlicher Übungsleiter durchgeführt werden. Für die Aufsicht am Wasser seien Übungsleiter oder andere Personen einzusetzen, welche die Qualifikation eines Rettungsschwimmers (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber) besitzen.

Auch der Zugang zum Bad sei klar geregelt: Der Vereinseingang werde vom Fachpersonal um 18.40 Uhr geöffnet und erst wieder verschlossen, wenn das letzte Vereinsmitglied das Bad verlasse. Wegen der durchzuführenden Reinigungsarbeiten sei  weiterhin Fachpersonal vor Ort und dieses bleibt bis zum Schluss da.

Die Aufsicht ist jederzeit sichergestellt, wie das Freizeitbad betont. Bedingt durch die Corona-Verordnung und die Auflagen stehe sogar mehr Personal in der Aufsicht zur Verfügung als vor Corona-Zeiten. Bad-Geschäftsführer Wolfgang Kienzler betont, dass das Fachpersonal über die entsprechende Ausbildung und Qualifikation verfügt. Notsituationen würden regelmäßig besprochen und auch trainiert. Darüber hinaus gebe es eine bewährte Zusammenarbeit mit der DLRG im Bereich der ergänzenden Aufsicht.

„Ich bedauere es sehr, dass sich dieser Unfall ereignet hat, und freue mich umso mehr, dass es der betroffenen Frau wieder besser geht“, sagt Kienzler. Dass es Vorwürfe gegen seine Mitarbeiter gebe, die einen korrekten Ablauf des Notrufs in Frage stellen, bedauert Wolfgang Kienzler ebenfalls: „Das Verhalten war korrekt, deshalb stelle ich mich hier voll und ganz hinter meine Mitarbeiter.“

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