Neue Regeln für die Erste-Hilfe-Ausbildung

Felix Brenneisen, Geschäftsführer der DRK-Kreisverbände Offenburg und Lahr
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Seit dem 1. April gelten neue Regeln für die Erste-Hilfe-Ausbildung. Was sich geändert hat, erklärt Felix Brenneisen,
Geschäftsführer der DRK-Kreisverbände Offenburg und Lahr.

Was ist neu in der Erste-Hilfe-Ausbildung?
Die Lehrgänge werden inhaltlich gestrafft und ein größerer Praxisbezug
hergestellt. Für alle Erste-Hilfe-Lehrgänge sind nun einheitlich neun
Unterrichtseinheiten geplant. Mit der Neuerung soll die Hemmschwelle für
eine Hilfeleistung in der Unfallsituation gesenkt werden. So werden
etwa statt bisher nur einer vier Übungsstationen aufgebaut.

Warum war eine Änderung nötig?
Durch die Novellierung nähert sich Deutschland den europäischen Standards an.
Der theoretische Anteil wird zugunsten der praktischen Ausbildung
erheblich gekürzt. Für Ersthelfer in Betrieben wird die Ausbildung von
16 auf neun Unterrichtseinheiten verkürzt. Betriebe müssen somit ihre
Mitarbeiter nur noch einen Tag statt zwei Tage für die
Erste-Hilfe-Ausbildung freistellen. Die Änderungen gelten auch für
Führerscheinbewerber. Der bisherige Kurs „Lebensrettende
Sofortmaßnahmen“ mit bisher acht Unterrichtseinheiten wird ersetzt.
Angehende Kraftfahrer müssen dann neun Unterrichtseinheiten aufwenden,
also 45 Minuten mehr.

Warum sollte man sich regelmäßig schulen lassen?
Nur durch regelmäßiges Training der Abläufe der Erste-Hilfe-Maßnahmen ist
man in der Lage, im Notfall auch wirklich helfen zu können. Insbesondere
für einen Einsatz des Defibrillator ist es von immenser Bedeutung,
schnellstmöglich zu reagieren. Generell ist die Hemmschwelle bei
Unfällen zu Helfen leider sehr hoch.

Autor: Daniela Räubig-Santo

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