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Kleingedrucktes
Bedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung eDrive-Check

Veranstalter

Veranstalterin des eDrive-Check ist die

Stadtanzeiger Verlags-GmbH & Co.KG, Scheffelstr. 31, 77765 Offenburg (nachfolgend „STAZ“; weitergehende Informationen: https://www.stadtanzeiger-ortenau.de/s/impressum),

in Kooperation mit dem E-Werk-Mittelbaden (https://www.e-werk-mittelbaden.de) und dem Autohaus Frascoia (https://www.autohaus-frascoia.de).

Veranstaltung

Im Rahmen der Veranstaltung eDrive-Check erhält der Teilnehmer vom STAZ und seinen Kooperationspartnern ein Hybrid-Fahrzeug für 3 Wochen zum Test und anschließender Bewertung zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer darf mit dem Fahrzeug in der Testphase insgesamt max. 1.200 km fahren und soll den Fahrzeuggebrauch dabei insbesondere im Zusammenhang mit der elektrisch betriebenen Fahrt ausgiebig testen und anschließend bewerten. Das Fahrzeug darf nur vom Teilnehmer höchstpersönlich gefahren werden.

Das Fahrzeug soll vom Teilnehmer so weit als möglich strombetrieben gefahren werden, und kann dafür in der Testphase kostenlos an den Strom-Ladesäulen des E-Werk-Mittelbaden aufgeladen werden, wofür ihm eine Berechtigungskarte zur Verfügung gestellt wird (etwaige zusätzliche Benzinkosten für die Betankung des Fahrzeuges trägt der Teilnehmer selbst). Die Karte darf nur vom Teilnehmer persönlich, nur innerhalb der Testphase und nur für das überlassene Testfahrzeug benutzt werden, und die Karte ist vom Teilnehmer nach Ende der Testphase zurückzugeben.

Der Teilnehmer erhält zudem kostenlos Tickets für eine Musicalveranstaltung für sich und mindestens eine Begleitperson in Stuttgart innerhalb der Testphase. Der Teilnehmer ist zum Besuch der Veranstaltung verpflichtet und wird mit dem Testfahrzeug zu der Veranstaltung reisen, um hierdurch auch eine Langstreckenfahrt mit dem Hybrid-Fahrzeug bewerten zu können.

Vor Beginn der Testphase nimmt der Teilnehmer – nach Voranmeldung mit Begleitung(en) - im Rahmen der Übergabe des Fahrzeuges an einer Informationsveranstaltung „e-Welt“ beim E-Werk-Mittelbaden in Offenburg teil. Im Rahmen der rund zweistündigen Übergabeveranstaltung mit kostenlosem Catering wird dem Teilnehmer auch das Hybrid-Fahrzeug erklärt und werden die konkreten Modalitäten des Fahrzeugtests und der erwarteten Bewertung besprochen.

Nach Ende der Testphase ist das Fahrzeug „besenrein“ in einem für die Testphase üblichen Gebrauchszustand zurückzugeben.

Der Teilnehmer wird zu seiner Bewertung der Testphase in Wort und Bild interviewt/befragt werden.

Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen und ihre Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erklärt haben. Teilnehmer unter 21 Jahren benötigen zudem eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Teilnahme durch das Autohaus Frascoia.

Die Teilnahme erfordert einer Anmeldung/Bewerbung des Teilnehmers mit der wahrheitsgemäßen Angabe der persönlichen Daten des Teilnehmers. Folgende Pflichtangaben, die zur Durchführung der Bewerbung und Veranstaltung notwendig sind, müssen hierfür angegeben werden:

Annahmeschluss für die Bewerbung zur Teilnahme ist der 12. März 2020.

Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten selbst verantwortlich.

Teilnahmeausschluss

Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Bewerbung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Veranstalters und der Kooperationspartner des Veranstalters samt Angehörigen sowie Mitarbeiter von an der Veranstaltung beteiligten Firmen und deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen.

Durchführung der Teilnehmerauswahl, Benachrichtigung der Teilnehmer

Die Entscheidung über die Bewerbungen zur Teilnahme erfolgt nach dem Zufallsprinzip spätestens bis 12. März 2020. Die ausgewählten Teilnehmer werden vom STAZ oder dem hierfür beauftragten Partner schriftlich, per E-Mail oder Telefon unter Angabe der weiteren Einzelheiten benachrichtigt, wobei ein Teilnahmeanspruch nur dann entsteht, wenn der Gewinner seine Teilnahme innerhalb von zwei Tagen ab Versendung der Teilnahmebenachrichtigung gegenüber STAZ erklärt („Teilnahmebestätigung“). Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Bestätigung durch den Teilnehmer, wird ein neuer Teilnehmer ermittelt.

Teilnahmebedingungen

Dem Teilnehmer wird ein Fahrzeug wie folgt kostenfrei zur Verfügung gestellt:

Mitsubishi Outlander Plug-in-Hybrid (je nach Verfügbarkeit variiert Modell und Ausstattung)

Der Nutzungszeitraum beträgt 3 Wochen ab Überlassung; der Überlassungsort wird von STAZ bestimmt. Enthaltene Leistungen sind Versicherung und Steuern für das Fahrzeug (mit Ausnahme des SB); 1.200 Freikilometer; zusätzliche Kilometer werden mit 0,40 Euro berechnet. 

Nicht enthaltene bzw. darüberhinausgehende Kosten (z. B. sonstige Verbrauchs- und Kraftstoffkosten) trägt der Teilnehmer.

Die Teilnahme verfällt ersatzlos, soweit die in Abstimmung mit dem Teilnehmer festgelegte Durchführung später vom Teilnehmer storniert oder nicht angetreten wird. Barauszahlung, Umtausch oder Übertragung des Teilnahmeanspruchs an Dritte sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das Fahrzeug wird dem Teilnehmer lediglich zur Nutzung im genannten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Fahrzeugs regelt der Fahrzeugnutzungsvertrag, der bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss. Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung, aber keine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Schäden an dem zu überlassenden Fahrzeug, die in den Deckungsbereich einer Voll- bzw. Teilkaskoversicherung fallen, werden grundsätzlich von Autohaus Frascoia getragen. Es besteht eine Selbstbeteiligung des Teilnehmers im Umfang von 500 €.

Der Teilnehmer muss bei Übergabe des Fahrzeuges seinen gültigen Führerschein der Klasse B und seinen gültigen Personalausweis vorlegen. Ist er dazu – aus welchem Grunde auch immer – nicht in der Lage, ist er von der Teilnahme ausgeschlossen.

Während der Nutzung des Fahrzeugs herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es verboten, das Fahrzeug unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die das Fahrverhalten beeinflussen, zu benutzen. Jede Komplikation im Rahmen der Testphase, insbesondere Unfälle oder Unfallbeteiligungen, hat der Teilnehmer sofort der Polizei und STAZ zu melden. Der Teilnehmer haftet gegenüber STAZ und seinen Kooperationspartner für Schäden an dem überlassenen Fahrzeug nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung (z. B. Schäden infolge Alkohol- oder Drogenkonsums).

Vorzeitige Beendigung und Änderung der Veranstaltung

STAZ behält sich vor, die Veranstaltung jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness der Veranstaltung beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

Haftung der Veranstalter

STAZ und seine Kooperationspartner haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den veranstaltungstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

Sonstiges

Eventuell anfallende Steuern für Sachzuwendungen werden von STAZ bzw. den Kooperationspartnern übernommen (§37b EStG). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf die Teilnahme oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und STAZ und den Kooperationspartnern unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fotoaufnahmen, Datenschutzinformationen

  • Im Zusammenhang mit dem eDrive-Check werden STAZ als auch die Partner E-Werk-Mittelbaden und Autohaus Frascoia in Kappelrodeck (im Folgenden insgesamt: „Unternehmen“) Foto-, Film- und Tonaufnahmen (im Folgenden insgesamt: „Aufnahmen“) des Teilnehmers und ggf. seiner Begleiter anfertigen. Dies betrifft insbesondere Aufnahmen bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs und der Nutzung des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit. Auch erklärt sich der Teilnehmer zu mehreren Interviews zum eDrive-Check bereit, von welchen auch Aufnahmen gefertigt werden.
  • Es wird vereinbart, dass sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der von dem Teilnehmer und ggf. seinen Begleitern gefertigten Aufnahmen an die Unternehmen übertragen werden. Die Unternehmen dürfen die angefertigten Aufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter oder veränderter Form nutzen. Dieses Nutzungsrecht gilt für alle derzeit verfügbaren Medien. Das Nutzungsrecht gilt auch für alle derzeit noch nicht verfügbaren Medien, auch für solche, die erst in der Zukunft erfunden werden. Das Nutzungsrecht an den Aufnahmen gilt ausdrücklich auch zum Zwecke der Werbung, Verkaufsförderung, des Marketings sowie der Lizenzierung für Dritte. Die Unternehmen dürfen diese Aufnahmen mit anderen Filmen, Bildern oder Texten und Grafiken verändern, kombinieren, beschneiden oder in sonstiger Weise modifizieren. Ausgenommen hiervon sind Veränderungen, die den Teilnehmer in einem anstößigen Zusammenhang erscheinen lassen. Die Unternehmen sind unbegrenzt berechtigt, die Aufnahmen oder die aus der Weiterverarbeitung entstehenden Aufnahmen in Printmedien (z.B. Zeitung, Magazin, Porspekt, usw.) oder im Internet (z.B. Website, Soziale Medien, Youtube usw.) wiederzugeben oder an Dritte weiter zu geben und die Rechte aus dieser Freigabevereinbarung an Dritte zu übertragen. Durch die Weitergabe der Aufnahmen durch die Unternehmen an Dritte, die so genannten Rechtnachfolger, erhalten die Rechtsnachfolger sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Rechte, soweit sie die Unternehmen an die Rechtsnachfolger weiter gibt.
  • Mit der Gestattung der Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen des eDrive-Checks sind sämtliche Ansprüche des Teilnehmers gegen die Unternehmen und deren Rechtsnachfolger abgegolten.
  • Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses und insbesondere zur Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen als auch zur Berichterstattung über den eDrive-Check von den Unternehmen personenbezogene Daten über seine Person verarbeitet werden, insbesondere dessen Namen, Bildnis und Stimme. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung und damit zusammenhängender Berichterstattung und Werbung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzhinweise von STAZ. Diese finden Sie, insbesondere zu Kontaktdetails sowie den Betroffenenrechten des Teilnehmers, unter https://www.stadtanzeiger-ortenau.de/s/datenschutz.
  • Dem Vertragspartner steht es frei, bei Aufnahmen auch Familienmitglieder oder Freunde (Begleiter) mit hinzuzuziehen. In diesem Fall müssen diese Personen eine vergleichbare Regelung mit den Unternehmen treffen wie unter Abs. 1-4. Eine Vergütung für die Rechteeinräumung steht diesen Personen nicht zu. 

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