Corona-Pandemie
Bürgermeister erlassen eine Allgemeinverfügung

Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Mittlerer Schwarzwald (st). Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Haslach und Umland erlassen Allgemeinverfügung über die Beschränkung der Teilnehmerzahl an privaten Feierlichkeiten, heißt es in einer Presseinformation. 
Die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft verfolgen die starke Entwicklung der Neuinfektionen im Ortenaukreis mit einer 7-Tage-Inzidenz von aktuell 35,92 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner mit Sorge. Bereits am Donnerstag wurde die sogenannte Vorwarnstufe überschritten.Der Ortenaukreis rät in Person von Landrat Frank Scherer und seitens des Gesundheitsamts dazu private Feierlichkeiten zu begrenzen. Die Bürgermeister der Stadt Haslach sowie der Gemeinden Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach haben sich deshalb kurzfristig abgestimmt. Gemeinsam wurde entschieden nun jeweils per Allgemeinverfügung den Empfehlungen vom Landratsamt Ortenaukreis zu folgen.

Grenzen bei privaten Feiern

Dies bedeutet, dass private Feiern wie beispielsweise Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern in öffentlichen Räumlichkeiten (so zum Beispiel in Restaurants oder in vermieteten Räumen) nur noch bis maximal 50 Personen gestattet sind. In privaten Räumen gilt ab sofort und bis auf Weiteres eine Grenze von maximal 25 Personen.
Die Bürgermeister sind sich einig, dass die Corona-Pandemie noch längst nicht vorbei und die Umsetzung dieser Beschränkung notwendig ist.Mit den zu erlassenden Allgemeinverfügungen, gültig ab dem morgigen Tage, trägt die Verwaltungsgemeinschaft ihrer Aufgabe zur Sicherstellung des Infektionsschutzes zum Wohle der Bürger Rechnung, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

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