Verwaltungsgericht hat entschieden
Bürgerwindpark Südliche Ortenau doch nicht zu laut

Ortenau (st). Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss den Antrag von Anwohnern aus dem Regelsbach auf Erlass einer Anordnung zur Stilllegung oder Teilstilllegung des Bürgerwindparks Südliche Ortenau abgelehnt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Damit bestätige das Gericht die Aussage des Landratsamtes, dass die Richtwerte im Regelsbach unter den aktuell laufenden Betriebsbedingungen auch sicher eingehalten würden.

Landratsamt zufrieden

„Das Gericht schreibt in seinem Beschluss, dass keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Ermittlungen der Messdaten beziehungsweise die Messung durch das Ingenieurbüro Kötter als solche fehlerhaft wäre“, erklärt Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht beim Landratsamt Ortenaukreis. Weiter führe das Gericht aus, dass Anhaltspunkte für eine fehlende Objektivität oder gar eine daraus folgende Unrichtigkeit des schalltechnischen Berichtes dabei nicht annähernd ersichtlich seien, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der Bürgerwindpark Südliche Ortenau sei also nicht zu laut.

Zum Hintergrund: Der Bürgerwindpark Südliche Ortenau mit insgesamt sieben Windenergieanlagen des Typs GE 2, 75-120 wurde am 16. Juli 2015 genehmigt. Seit Inbetriebnahme der Anlagen im Sommer 2016 kommt es immer wieder zu Beschwerden, die zuletzt auch einige Anwohner aus Regelsbach veranlasst hatten, einen vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel der Stilllegung oder zumindest Teilstilllegung der Anlagen beim Verwaltungsgericht Freiburg zu beantragen.

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