Landratsamt Ortenaukreis informiert
Diese Testmöglichkeiten bestehen

Foto: Pixabay

Ortenaukreis (st). „Wer Symptome hat und befürchtet, an Corona erkrankt zu sein, sollte nach wie vor zuerst den eigenen Hausarzt benachrichtigen“, informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts beim Landratsamt Ortenaukreis. Dieser entscheidet, ob ein Test notwendig ist und führt diesen entweder selbst durch oder verweist an eine Corona-Schwerpunktpraxis. Eine Übersicht der sogenannten Corona-Ambulanzen ist auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter http://coronakarte.kvbawue.de zu finden.

Zentralen Corona-Abstrichstelle

Personen ohne Symptome werden nach wie vor an der Zentralen Corona-Abstrichstelle (ZCA) der Ka´ssenärztlichen Vereinigung in Offenburg getestet. Ab Montag, 12. Oktober, am neuen Standort in der Englerstraße 2 in Offenburg im Bürogebäude Stahlbau Müller. Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 18 bis 19 Uhr. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt werden für größere Personengruppen wie etwa Schulklassen gesonderte Termine vereinbart.

Wer kann sich an der Zentralen Corona-Abstrichstelle testen lassen?

Entsprechend der aktuellen Teststrategie:
• Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
• Personen, die durch das Gesundheitsamt aufgefordert wurden, einen Test durchführen zu lassen. In diesem Falle muss ein Anschreiben des Gesundheitsamtes vorgezeigt werden.
• Lehrer und Erzieher, sowie weitere Personen, die an Schulen und Kitas arbeiten. Diese wurden über Ihre Arbeitgeber entsprechend unterrichtet und bringen einen entsprechenden Berechtigungsschein mit.
Aufgrund des hohen Testaufkommens weist die Teststation darauf hin, dass Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen kommen sollen. Erwachsene Personen bitte nur einzeln. Mitzubringen ist in jedem Fall die Krankenkassenkarte

Was passiert nach einem positiven Testergebnis?

Die positiv getestete Person wird vom zuständigen Gesundheitsamt kontaktiert. Gemeinsam werden die weiteren Schritte, wie etwa die Quarantänevorgaben, besprochen, ebenso wie die Rekonstruktion der vergangenen Tage, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln und ebenfalls informieren zu können. Die betroffene Person muss zehn Tage, enge Kontaktpersonen 14 Tage und Personen aus dem gleichen Haushalt wie der Erkrankte 21 Tage in häusliche Quarantäne. Ein Arzt des Gesundheitsamtes meldet sich regelmäßig bei dem Infizierten und bespricht mit dem Betroffenen die Situation. Falls Zeichen einer schweren Erkrankung entwickelt werden, können weitere Maßnahmen wie eine Klinikeinweisung notwendig werden. Falls Kontaktpersonen in Quarantäne Symptome entwickeln, sollten diese bitte umgehend das Gesundheitsamt und den zuständigen Hausarzt kontaktieren.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.