Minihäuser sind ein neuer Trend
Eigenheim ja, aber bitte kleiner

Ein Beispiel für ein Minihaus in der World of Living in Rheinau-Linx | Foto: ag
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  • Ein Beispiel für ein Minihaus in der World of Living in Rheinau-Linx
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Ortenau (ag) Die Grundsteuerreform hat den Besitz von Einfamilienhäusern mit großem Garten ganz schön verteuert. Aber auch schon zuvor ist die Nachfrage nach kleineren Grundstücken gestiegen. Das gilt ebenfalls in Bezug auf die Hausgröße. Immer mehr Menschen möchten zwar im Eigenheim leben, bevorzugen aber eine geringe Wohnfläche bis hin zum Tiny House.
Der Trend zu Letzterem kommt aus den USA. Manche stehen auf Rädern, andere sind stationär verankert. Teilweise dienen sie nur als Ferienhäuser, zunehmend werden Tiny Houses aber auch als festes Wohndomizil genutzt. Entsprechend gibt es die übersetzt „sehr kleinen Häuser“ inzwischen auch in hochwertigster Ausstattung und mitunter sogar mit einer verhältnismäßig großzügigen Wohnfläche bis zu 90 Quadratmetern.

Zeitgewinn

In Deutschland hat unter anderem Fertighaus-Spezialist WeberHaus aus Rheinau-Linx inzwischen eine Minihaus-Reihe im Programm. Geschäftsführer Wolfgang Weber zählt auf Anfrage der Guller-Redaktion die drei wichtigsten Vorteile auf: "Minihäuser sind deutlich günstiger als herkömmliche Einfamilienhäuser – sowohl in der Anschaffung als auch im laufenden Betrieb. Dank der kompakten Bauweise werden weniger Baugrund und Materialien benötigt. Auch die laufenden Kosten für Heizung, Strom, Wasser und Grundsteuer fallen erheblich niedriger aus." Neben der Kosteneffizienz stehen sie aus seiner Sicht aber auch für Alltagsvereinfachung und Zeitgewinn. "Weniger Wohnfläche bedeutet weniger Aufwand – beim Putzen, Aufräumen und Instandhalten", so Wolfgang Weber. Weiter führt er aus: "Kleine Häuser schonen Ressourcen, in der Bauphase ebenso wie im täglichen Gebrauch. Sie benötigen weniger Energie und Baumaterial und leisten so einen Beitrag zum Klimaschutz."

Kein Unterschied

Das Baurecht unterscheidet in Baden-Württemberg übrigens nicht zwischen großen und kleinen Wohnhäusern. Zu Tinyhäusern heißt es seitens des Landratsamts des Ortenaukreises auf Guller-Anfrage: "Die Landesbauordnung BW enthält keine derartigen Begriffsbestimmungen. Die Landesbauordnung definiert Gebäude und Wohngebäude unabhängig von deren Größe." Die Errichtung sei jedenfalls nicht verfahrensfrei. Je nach Plangebiet genüge das sogenannte Kenntnisgabeverfahren zum Beispiel in einem Bebauungsplangebiet. In Baden-Württemberg seien nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 40 Kubikmeter im Innenbereich verfahrensfrei, die sogenannten „Geschirrhütten“.
Abhängig vom Bebauungsplan kann laut WeberHaus-Geschäftsführer Wolfgang Weber für ein Minihaus bereits ein Grundstück etwa von 200 bis 250 Quadratmetern ausreichen. Und: "Der Bau eines Minihauses im eigenen Garten kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein – hierfür ist jedoch eine sorgfältige baurechtliche Prüfung erforderlich. In jedem Fall sollten die geltenden Bauvorgaben frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden."

Ein Beispiel für ein Minihaus in der World of Living in Rheinau-Linx | Foto: ag
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