Verschärfte Kontrollen für deutsche Unternehmen bei Aufträgen in Frankreich
"Eine Währung, keine Grenze, aber viel zu viele Hindernisse"

Auf der französischen Seite des Rheins warten manche bürokratische Hindernisse auf Ortenauer Unternehmer. | Foto: rho
  • Auf der französischen Seite des Rheins warten manche bürokratische Hindernisse auf Ortenauer Unternehmer.
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Ortenau (rek). "Bei uns beschweren sich vermehrt Unternehmen, dass sie sanktioniert werden, wenn sie bei der Entsendung ihrer Mitarbieter den Versicherungsschein nicht bei sich haben", berichtet Frédéric Carrière von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein. Fehlt diese sogenannte A1-Bescheinigung, drohen Bußgelder von 4.000 Euro. Dabei, so Carrière, sei die A1-Bescheinigung nur ein Aspekt unter vielen Hemmnissen bei den Entsendeformalitäten mit Frankreich.

Ziel: Lohndumping unterbinden

Ziel der Entsenderichtlinie des EU-Parlaments und -Rates ist es, gleichen Lohn für gleiche Arbeit für alle am Einsatzort zu gewährleisten. Während Deutschland seine Entsenderichtlinie vor allem auf kritische Branchen wie Bau und Logistik anwende, so Carrière, nehme Frankreich alle beruflichen Grenzgänger ins Visier.

"Wir haben eine Währung und keine Grenzen mehr, aber viel zu viele Hindernisse innerhalb der EU", klagt Boris Fels, Geschäftsführer von Paradiso-Systeme in Neuried-Altenheim, nicht nur über die Entsendung nach Frankreich. So habe er inzwischen die spanische Staatsbürgerschaft, die Pflicht sei für Tätigkeiten auf der iberischen Halbinsel, deren Beantragung ihn viel Zeit und 2.000 Euro gekostet habe. Für Österreich und Italien würden wieder andere Regeln gelten, bemängelt Geschäftsführer Boris Fels die uneinheitlichen Regelungen.

Für Frankreich seien folgende Pflichten zu erfüllen: eine Online-Beantragung mit sensiblen Daten der Mitarbeiter sowie einen in Frankreich wohnenden Franzosen als Gewährsmann. Der entsandte Mitarbeiter müsse einen versiegelten Umschlag mit sich führen, in dem ein Arbeitsvertrag auf Französisch sowie aktuelle Lohnnachweise hinterlegt sind. Der französische Vertreter müsse die gleichen Papiere in Kopie vorliegen haben. "Aber: Ich als Geschäftsführer bin wiederum von den Vorgaben befreit", so Fels.

Da setzt auch einer seiner zahlreichen Kritikpunkte an: Wer den Kampf gegen Dumpinglöhne umgehen wolle, engagiere Arbeiter, die für wenig Geld arbeiten würden, und erkläre sie zu Einzelunternehmern. So gebe es keine Handhabe der französischen Arbeitsinspektion gegen sie. Am einfachsten sei die Entsenderegelung für die Länder Luxemburg und Belgien. "Dort ist innerhalb von 15 Minuten das Prozedere erledigt", erklärt Fels. Für die Schweiz als Nicht-EU-Land müssten in jedem Kanton andere Anforderungen erfüllt werden.

"Wenn ich am Freitag einen Anruf eines französischen Kunden bekomme, dass er einen Mitarbeiter von uns dringend benötigt, funktioniert das nicht", bemängelt Fels das System. Die französische Behörde habe die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt, um die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer zu kontrollieren, vermutet Fels. "Kontrolliert wird überall", bestätigt Fels: Das könne an der Grenze sein oder am Einsatzort – denn die Daten lägen den Behörden ja vor, wo sich Mitarbeiter aufhalten würden.

Zwar habe es jüngst Erleichterungen gegeben, die seien aber sehr gering, so Carrière. So seien aktuell Auszubildende und auch Messeaussteller ausgenommen. Allerdings müssten bei Letzteren der französische Mindestlohn von 10,03 Euro garantiert sein sowie ebenfalls ein gültiger Arbeitsvertrag in französischer Sprache mit dem deutschen Arbeitgeber vorliegen.

Um alle notwendigen Dokumente dabei haben zu können, "ist weiterhin kein spontaner Einsatz ohne vorherige Anmeldung in Frankreich möglich", so Carrière. Die IHK als Kammer wie auch die Unternehmen selber würden dringend auf eine Vereinfachung warten. "Mit einer einheitlichen EU-Regelung könnte man ein Portal in allen verfügbaren Sprachen einrichten", setzt Fels auf die notwendige Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union.

"Um auf die Notwendigkeit von Erleichterungen bei der Mitarbeiterentsendung aufmerksam zu machen, führt die IHK derzeit Gespräche mit den Verantwortlichen in Paris", nennt Carrière das Vorgehen auf politischer Ebene. Ein Stimmungsbild der Unternehmen am südlichen Oberrhein nach einer Umfrage will die IHK dabei Anfang August vorstellen.

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