Urlaubsreisen im Internet
Europäisches Verbraucherzentrum kennt viele Betrugsfälle

Bei allzu verlockenden Angeboten für die Urlaubsreise ist Vorsicht geboten. | Foto: privat
  • Bei allzu verlockenden Angeboten für die Urlaubsreise ist Vorsicht geboten.
  • Foto: privat
  • hochgeladen von Daniela Santo

Ortenau (ds). Dass sich Betrüger im Internet nur so tummeln, ist kein Geheimnis. Ihre Maschen werden immer dreister und machen auch vor der Reisebranche keinen Halt. Einige Urlauber werden wohl auch in diesem Sommer eine böse und oft teure Überraschung erleben, etwa weil das gebuchte Ferienhaus gar nicht existiert oder der vermeintliche Autovermieter vor Ort niemandem bekannt ist.

Dunkelziffer ist hoch

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl hat es jährlich mit rund 150 solcher Fälle zu tun. "Die Dunkelziffer ist allerdings sehr hoch, da uns nur die Spitze des Eisbergs erreicht", erklärt die Juristin Madeline Schillinger auf Anfrage. Gerade wenn es um eine Urlaubsreise geht, sei es häufig schwierig, unseriöse Angebote zu entlarven, da etwa eine Wohnungsbesichtigung ausfallen und auch der Kontakt nur über Fernkommunikationsmittel stattfinden würde. "Uns fallen insbesondere drei Kategorien von Betrugsmaschen beziehungsweise unseriösen Geschäftspraktiken bei der Urlaubsbuchung auf: bei der Onlinebuchung, durch Phishing Mails oder bei Timeshare-Verträgen", zählt die Expertin des Europäischen Verbraucherzentrums auf.

Am Anfang stehe häufig eine schöne Ferienwohnung, die auf einem bekannten Vermittlungs- oder Vergleichsportal angeboten werde. Die Bekanntheit der Plattform wecke bei den Verbrauchern Vertrauen. "Doch lediglich die Kontaktaufnahme findet auf der Plattform statt. Schnell wird die Kommunikation auf die private E-Mail oder das Handy verlagert", weiß Schillinger. In der Folge würde der Vermieter eine Buchung unabhängig vom Portal anbieten, angeblich, um Vermittlungskosten einzusparen. "Dabei kann ein etwaiger Käuferschutz nicht greifen", so die Juristin weiter. Der vermeintliche Vermieter verlange dann die Gesamtmiete per Vorkasse als Überweisung oder per Bargeldtransfer. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten die Alarmglocken läuten. Denn bei diesen Zahlungsmethoden ist es fast unmöglich, sein Geld wiederzubekommen."

Timeshare-Verträge

Vorsicht geboten ist bei sogenannten Timeshare-Verträgen, mit denen das Recht gekauft wird, eine Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines oder mehrerer Jahre zu nutzen. "Bei seriösen Anbietern kann dieses Modell eine Option sein", so Schillinger. "Im Alltag beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland begegnen uns jedoch viele Fälle, bei denen die Ausgestaltung des Timeshare-Modells eher unseriös ist." Im Urlaubsort selbst würden Touristen mit Gewinnspielen angelockt und in ein hartnäckiges Verkaufsgespräch verwickelt. "Viele unterschreiben den Vertrag, um aus der unangenehmen Verkaufssituation zu entfliehen. Doch da fängt der Ärger erst an. Die erste Anzahlung wird sofort fällig und liegt meist bei 1.000 Euro, in manchen Fällen sogar über 5.000 Euro", erläutert die Juristin. Wenn der Käufer seinen Vertrag dann nutzen möchte, sei die Unterkunft meist nicht verfügbar. Eine Kündigung des zeitlich unbegrenzten Vertrages sei nahezu unmöglich.

Aktuell liegt dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl ein besonders dreister Fall vor: "Der Verbraucher hatte einen Timeshare-Vertrag abgeschlossen, der zu seiner Zufriedenheit funktioniert hat. Als er schwer erkrankte, bat er um die Kündigung des Vertrags, da es ihm unmöglich wurde, diesen zu nutzen. Zunächst erhielt er die Nachricht, dass der Vertrag entsprechend aufgelöst werde. Aber dann passierte nichts und er erhielt weiterhin Rechnungen für das Objekt", berichtet Madeline Schillinger. Inzwischen sei der Mann verstorben. "Und wir bemühen uns immer noch, eine Bestätigung der zugesagten Vertragsauflösung zu erhalten, da seine Erben den Vertrag nicht übernehmen möchten."

Das rät der Verbraucherschutz

Die Verbraucherschutz-Expertin ruft bei Buchungen im Internet zur Vorsicht auf: "Seien Sie misstrauisch bei unverhältnismäßig niedrigen Mietpreisen." Bezahlt werden sollte am besten per Kreditkarte, Lastschrift oder einem seriösen Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz. Vorab sollten keine eingescannten oder kopierten Ausweispapiere an die Vermieter geschickt werden, hierbei gehe es meist um Identitätsklau. "Betrüger klauen sich Texte bei anderen Anzeigen. Kopieren und suchen Sie Teile des Anzeigetextes über eine Online-Suchmaschine. Finden Sie diesen an anderer Stelle wieder, ist Skepsis angesagt", so Schillinger. Außerdem sollte die umgekehrte Bildersuche von Google genutzt werden, um zu prüfen, ob Bilder anderswo verwendet werden. Besonders sollte man darauf achten, dass die Buchung und vor allem der Bezahlvorgang nur über die Plattform stattfinden. Weist eine Website kein Impressum auf, könne dies außerdem ein Indiz für Betrug sein.
Wer auf dubiose Angebote im Internet stößt, sollte diese dem Portalbetreiber melden. "Wer auf einen Betrug hereingefallen ist, sollte sich zudem sofort an die Polizei wenden", rät Madeline Schillinger. Wer mit Kreditkarte oder per Lastschrift gezahlt hat, könne über die Bank oder das Kreditkartenunternehmen versuchen, das Geld zurückzuholen. "Bei Datenklau sollten die entsprechenden Karten gesperrt beziehungsweise der Personalausweis als verloren gemeldet werden", rät sie weiter. Bei unseriösen Timeshare-Verträgen gestalte sich die Lage komplizierter, dennoch sei in einem Großteil der Fälle innerhalb von 14 Tagen eine Vertragsauflösung möglich.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.