Sprachförderung wird ausgebaut
Kurse auch für Menschen mit Migrationshintergrund

Ortenau (st). Im Rahmen des Pakts für Integration stellt die Landesregierung den Stadt- und Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Geflüchtete zur Verfügung. Über den gezielten Spracherwerb soll eine schnellere Integration in das Alltags- und Berufsleben gelingen. Die Neufassung des Landessprachförderprogramms, die „Verwaltungsvorschrift Deutsch“ löst die bisherige „Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge“ ab und ergänzt die Sprachförderung des Bundes.

Nicht nur Zuwanderer

Das seit Januar 2019 geltende Programm richtet sich erstmals nicht nur an Zuwanderer, sondern auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben. Auch ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, soweit sie noch keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten.

Fördermittel

Der Ortenaukreis begrüßt dieses Programm und wird entsprechende Fördermittel beantragen. Das haben die Mitglieder des Verwaltungsausschusses in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. „Ursprünglich nur für Zuwanderer gedacht, wurde das Programm nun auf alle Menschen mit Migrationshintergrund erweitert. Dies ermöglicht uns nun auch Kursformate und Angebote für die weiter ansteigenden Zahlen von Arbeitsmigranten“, informierte der für Migration zuständige Dezernent im Landratsamt Michael Loritz. „Die an einer Beschäftigung interessierten Fachkräfte und ihre Familienangehörigen müssen beim Erwerb deutscher Sprachkenntnisse unterstützt werden, damit sie möglichst schnell Zugang zu unserer Gesellschaft finden und sich nachhaltig hier wohlfühlen und integrieren. Die Sprache ist hierbei eine herausragend wichtige Voraussetzung des Zusammenlebens“, betonte Loritz.

Intensivsprachkurse

Gefördert werden neben Alphabetisierungs-, Grund- und Aufbaukursen auch spezifische Sprachkurse für die Zielgruppen Frauen und Eltern, für Erwerbstätige und Intensivsprachkurse vor Ausbildungsbeginn. Die Kurse dürfen nur durch nach den Standards des BAMF arbeitenden Kursträgern durchgeführt werden, um ein hohes und vergleichbares Niveau sicher zu stellen.
Die Förderung des Landes erfolgt durch eine Pauschale je Unterrichtseinheit, inklusive Ausgaben für Fahrtkosten und Kinderbetreuung.

Freistellung von Mitarbeitern

„Wir gehen von einer Förderung für den Ortenaukreis im laufen Jahr von rund 144.000 Euro aus, davon könnten bis zu zehn mehrmonatige Sprachkurse organisiert werden“, erklärte Loritz. Der Eigenanteil des Kreises würde sich auf rund 106.000 Euro belaufen. Wie eine Umfrage ergab, hätten viele Firmen im Ortenaukreis ein großes Interesse an berufsbegleitenden Sprachkursen. „Eine Beteiligung der Firmen könnte in Form der Freistellung der Mitarbeiter für den Sprachkurs erfolgen oder auch in der Übernahme eines finanziellen Anteils, quasi eines Sponsorings“, so Loritz. Nach Rücksprache mit dem Land sei dies bis zur Höhe des Eigenanteils des Kreises möglich. „Wir gehen davon aus, dass durch das Sponsoring der überwiegende Anteil des Kreises gedeckt ist“, so der Dezernent.

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