Bargeldlos ab Juli
Landratsamt Ortenaukreis stellt auf Kartenzahlung um

Das Landratsamt Ortenaukreis modernisiert seine Zahlungsabwicklung und setzt künftig rein auf bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten. | Foto: Symbolfoto: Laura Kirschniok/Ortenaukreis
  • Das Landratsamt Ortenaukreis modernisiert seine Zahlungsabwicklung und setzt künftig rein auf bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten.
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  • hochgeladen von Matthias Kerber

Ortenau (st) Das Landratsamt Ortenaukreis modernisiert seine Zahlungsabwicklung und setzt künftig rein auf bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten, teilt das Landratsamt mit. Aktuell nutzen diesen Service bereits über Zweidrittel aller Landratsamts-Kunden. Schrittweise wird die Kartenzahlung nun zum Standard: Ab dem 1. Juli 2025 sind zunächst die Außenstellen der KFZ-Zulassungsbehörden in Achern und Wolfach an der Reihe, später folgt die Umstellung auf Kartenzahlung auch an den Standorten Kehl und Lahr. Zum 1. Oktober wird dann auch im Hauptgebäude in Offenburg in der Badstraße ausschließlich Kartenzahlung akzeptiert.
Akzeptiert werden alle gängigen EC-/Girokarten sowie Kreditkarten. Auch kontaktloses Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch ist problemlos möglich. „Die Umstellung auf Kartenzahlung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Verwaltung. Sie erhöht nicht nur die Sicherheit für Mitarbeitende und Bürger, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand erheblich“, erklärt Landrat Thorsten Erny.

Mehr Komfort für Bürger

Mit der Einführung der Kartenzahlung verfolgt das Landratsamt das Ziel, Serviceprozesse noch effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zahlungen lassen sich schneller, einfacher und sicherer abwickeln – ganz ohne Wartezeiten beim Wechselgeld oder Risiken im Umgang mit Bargeld.

Frühzeitig vorbereiten

Das Landratsamt bittet alle Bürger, sich rechtzeitig auf die neue Zahlungsweise einzustellen und bei den Behördengängen eine geeignete Zahlkarte oder ein mobiles Endgerät bereitzuhalten. Barzahlungen sind ab dem jeweiligen Umstellungstermin an den betroffenen Standorten nicht mehr möglich.

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