Katzenschutzverordnungen sollen Leid mildern
Mehr herrenlosen Katzen
- Im Katzendorf in der Tierherberge Offenburg werden wild lebende Katzen aufgepäppelt und versorgt.
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Ortenau Sie sind krank, unterernährt und von Parasiten befallen. Das Leben verwilderter Katzen ist nicht romantisch, sondern hart. Rund zwei Millionen freilebende Katzen gibt es laut dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in Deutschland. Die Population steigt stetig, denn die Tiere sind nicht kastriert und werden sich selbst überlassen.
Eine Möglichkeit für Kommunen, dem Katzenleid zu begegnen, ist eine Katzenschutzverordnung. Darin wird eine Kastrationspflicht für Freigänger vorgeschrieben. Auch eine Kennzeichnung und Registrierung in einem der Tierregister ist ein wichtiger Bestandteil.
In der Ortenau gibt es laut dem Tierschutzbund bislang vier Kommunen, in denen eine Katzenschutzverordnung gilt: Lahr, Hornberg, Kehl und Gengenbach. In Gengenbach hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. November der Einführung mehrheitlich zugestimmt. Im Juni 2026 tritt sie in Kraft.
"Wenn man durch Hornberg geht, fällt etwas auf, das man vielleicht nicht sofort sieht – aber deutlich spüren kann: Es gibt weniger Katzen, die geschwächt durch Gärten streifen, weniger Jungtiere, die krank und unterkühlt aufgefunden werden", erklärt Sarah Meier vom Vorstand des Tierschutzvereins Hornberg-Gutach. Die Katzenschutzverordnung, die seit dem 21. April 2023 gilt, zeige Wirkung. Viele Halter würden sich einsichtig zeigen, nachfragen und sich beraten lassen. In Gutach, wo die Einführung einer Katzenschutzverordnung abgelehnt worden sei, sehe es anders aus. "Der Tierschutzverein erhält oft Meldungen über Fundkatzen und -kätzchen", so Meier. Die Tiere, die meist schwer krank, unterernährt und von Parasiten befallen seien, würden tierärztlich versorgt, gepflegt, gezähmt und über Wochen aufgepäppelt werden. "Das kostet viel Geld, Zeit und Kraft der Ehrenamtlichen", so Meier.
Halter ausfindig machen
In Lahr, wo seit 2022 eine Katzenschutzverordnung gilt, gibt es nach wie vor Katzenkolonien. "Wir fangen die Katzen mit Hilfe von Anwohnern ein", berichtet Katja Spirgatis, Leiterin des Tierheims Lahr. Dank der Katzenschutzverordnung können die Tierschützer schneller bei Fundtieren auf Lahrer Gemarkung agieren: "Wir bemühen uns, innerhalb von 48 Stunden den Halter ausfindig zu machen. Danach dürfen wir die Tiere kastrieren lassen." Die größte Schwierigkeit ist laut Katja Spirgatis bei den Menschen Verständnis für die Maßnahmen zu wecken: "Viele Tiere sind noch nicht einmal geimpft, sie waren noch nie bei einem Tierarzt."
Das Tierheim Kehl hat dieses Jahr 280 Katzen aufgenommen und davon 180 kastriert. 25.000 Euro sind dafür angefallen. Hans-Peter Glauner vom Tierschutzverein Kehl ist überzeugt vom Nutzen der Katzenschutzverordnung, die in Kehl erst Anfang des Jahres eingeführt wurde: "Eine Katzenschutzverordnung gibt uns Rechtssicherheit. Ohne diese ist eine Katze eine Fundsache und wir dürften erst nach zwei bis drei Monaten aktiv werden. Das bedeutet für die Tiere viel Stress", schildert Glauner die Vorteile und beruhigt: "Es werden keine Hauskatzen eingesammelt."
Brunhilde Zapf vom Tierschutzverein Kinzigtal stellt fest: "Wir haben Platz für 28 Katzen, aber diese Zahl überschreiten wir regelmäßig." 90 Prozent der Tiere seien Fundtiere, die niemand vermisse. "Oft sind es trächtige Katzen oder solche mit Wurf." Hinzu kämen verwilderte Samtpfoten, die noch nicht einmal im Tierheim leben wollten: "Sie werden eingefangen, medizinisch versorgt, kastriert und wieder am Fundort ausgesetzt." Eine Katzenschutzverordnung in den Mitgliedsgemeinden des Tierheims Kinzigtal würde sie begrüßen. Leider würden laut Brunhilde Zapf bislang in den Gemeinderäten die Mehrheiten für die Einführung fehlen.
"Die Katzenpopulation nimmt ständig zu. Uns werden immer mehr nicht gekennzeichnete, unkastrierte und oft auch kranke Tiere gebracht", sagt Anna-Lena Walter von der Tierherberge in Offenburg. "Die Tierarztkosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen." Auch für sie liegen die Vorteile einer Katzenschutzverordnung auf der Hand: "Eine Kastrationspflicht würde mit zeitlichem Verzug deutliche Wirkung zeigen und die Population würde zurückgehen."
Was geregelt wird
Die Kompetenz zum Erlassen von Katzenschutzverordnungen wurde in Baden-Württemberg an die Kommunen übertragen. Zentraler Inhalt ist die Einführung einer Kastrations- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird. Katzenhalter, die ihre Tiere frei laufen lassen, müssen diese durch einen Tierarzt kastrieren lassen und hierfür die Kosten tragen.
Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wird im Fall eines Fundtiers die Haltersuche vereinfacht, dadurch wird die Durchsetzung der Kastrationspflicht vereinfacht.









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