Kreiswahlleiter zur Landtagswahl
Parteien sammeln Unterschriften

Wer auf den Wahlzetteln steht, entscheidet auch die Anzahl der Unterstützerunterschriften. | Foto: ag
  • Wer auf den Wahlzetteln steht, entscheidet auch die Anzahl der Unterstützerunterschriften.
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Ortenau (st). Am 14. März 2021 findet in Baden-Württemberg die Wahl zum nächsten Landtag statt. Derzeit sind fünf Parteien (Grüne, CDU, SPD, AfD und FDP) im Landtag vertreten und haben damit das Recht, ohne zusätzliche Unterstützungsunterschriften auf dem Stimmzettel aufgenommen zu werden.

„Alle anderen Parteien, die bei der kommenden Wahl antreten wollen, brauchen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Wahlkreis“, informiert Kreiswahlleiter Michael Loritz vom Landeratsamt. Im Ortenaukreis sind dies die Wahlkreise Lahr (50), Offenburg (51) und Kehl (52).

Anzahl der nötigen Unterschriften noch nicht klar

Der Landesverfassungsgerichtshof hat die bisher erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften von 150 Bürgern aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt. „Unterstützungsunterschriften werden weiter erforderlich sein, die genaue Anzahl muss noch vom Landtag festgelegt werden“, so Loritz. Die meisten Parteien würden derzeit ihre Bewerber und Ersatzbewerber wählen. Damit diese vom Kreiswahlausschuss zugelassen und somit auf dem Stimmzettel berücksichtigt werden können, sind Unterstützungsunterschriften erforderlich.

„Zahlreiche Parteien haben die erforderlichen Vordrucke bereits erhalten und sind deshalb dabei, die notwendigen Unterschriften zu sammeln. Dazu werden Vertreter der Parteien auch Bürger im öffentlichen Raum ansprechen und um Unterstützung bitten. Erforderlich sind dazu Namen, Anschrift und natürlich auch das Geburtsdatum, da die Unterstützung nur wirksam wird, wenn anschließend die jeweilige Wohnortgemeinde das Wahlrecht der Unterstützenden bestätigt“, erklärt Loritz.

Formular genau lesen

Der Kreiswahlleiter bittet die Bürger, die Vordrucke vor der Unterzeichnung genau zu lesen und die Daten gut leserlich einzutragen, da nur vollständige und lesbare Eintragungen hinterher auch anerkannt werden können. „Die Unterstützungsunterschrift ist aber nur für eine Partei möglich. Sobald für eine zweite Partei eine Unterschrift geleistet wird, sind beide Unterschriften ungültig“, stellt Loritz klar.

Mit ihrer Unterschrift können Bürger mithelfen, dass eine Partei für die Landtagswahl in ihrem Wahlkreis zugelassen und damit auf den Stimmzettel aufgenommen wird. „Selbstverständlich steht es aber allen Wählern am Wahltag trotzdem frei, welcher Partei sie tatsächlich ihre Stimme geben“, betont der Kreiswahlleiter.

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