Laue Sommerabende
Sperrzeiten regeln die Ortenauer Außengastronomie

Auch der schönste Abend kennt seine Sperrstunde. | Foto: Lea Wölfle
  • Auch der schönste Abend kennt seine Sperrstunde.
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Ortenau (lw) Die Luft ist mild, die Gläser klirren, Stimmen summen leise über den Tischen – der Sommer lädt zum Draußensitzen ein. Doch irgendwann kommt der Moment, an dem die Bedienung die letzten Getränke bringt und der Wirt die Terrasse räumt. Wie lange Gastronomen in Offenburg, Lahr und Gutach Gäste im Freien bewirten dürfen, ist genau geregelt – und für laue Sommernächte gibt es klare Grenzen.

Komplexe Regel

In Offenburg gilt für den Innenbereich die landesweit festgelegte Sperrzeit. „Diese beginnt um 3 Uhr, in der Nacht zum Samstag und in der Nacht zum Sonntag sogar erst um 5 Uhr“, erklärt Marie-Christine Gabriel von der Stadt Offenburg. Für den Außenbereich jedoch hat die Stadt eigene Regeln erlassen. In der Kernstadt dürfen Gäste während der Sommerzeit von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr draußen sitzen, freitags und samstags sogar bis Mitternacht. Außerhalb der mitteleuropäischen Sommerzeit ist bereits um 22 Uhr Schluss. Für das übrige Stadtgebiet endet die Außengastronomie während der Sommerzeit um 23 Uhr, sonst ebenfalls um 22 Uhr. Wer überzieht, riskiert ein Bußgeld. „Sollten sich Verstöße häufen, kann die Stadt auch längere Sperrzeiten festsetzen oder Zwangsgelder androhen“, so Gabriel. Kontrollen finden vor allem dann statt, wenn Anwohner sich beschweren.

Sondergenehmigung

Auch in Lahr gelten im Innenbereich die landeseinheitlichen Zeiten. Draußen ist grundsätzlich um 23 Uhr Feierabend. „Zuverlässige Gastronomen können aber eine Sondergenehmigung für eine Bewirtung im Außenbereich bis 24 Uhr beantragen“, sagt Marion Haid, stellvertretende Pressesprecherin. Unabhängig davon gilt die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. „Bei mehreren Verstößen wird auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage gestellt“, betont Haid. Überprüft wird das vom Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei. In Gutach im Kinzigtal ist man strenger. „Der Beginn der Sperrzeit für die Gartenwirtschaft wird auf 22 Uhr festgesetzt, während der Sommerzeit auf 23 Uhr“, erläutert Alexander Kutzner von der Gemeinde Gutach. Musik im Außenbereich ist nicht erlaubt, Gäste sollen durch Hinweise zu ruhigem Verhalten angehalten werden. Verkürzungen der Sperrzeit gibt es nur auf Antrag bei besonderen Veranstaltungen. Tägliche Kontrollen erfolgen nicht, Verstöße müssen bei Polizei oder Landratsamt gemeldet werden. Änderungen der Regelungen sind laut Kutzner nicht geplant, „da dies im Widerspruch zu den bundesweit geltenden Regelungen der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr stehen würde“. So unterschiedlich die genauen Uhrzeiten auch sind, eines gilt in allen drei Orten: Ab 22 Uhr sollte es leiser werden.

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