Nectanet GmbH
Stellungnahme zur Konsultation

Ortenau (st) Die nectanet GmbH, die regionale Wirtschaftsförderung der Black Forest Power Region, lehnt eine Verschiebung der Inbetriebnahme von vier Maßnahmen des Wasserstoffkorridors RHYn Interco von Dezember 2030 auf Dezember 2034 entschieden ab, heißt es in der Stellungnahme. Hinter nectanet stehen 53 kommunale Gesellschafter, die Kammern sowie ein Wirtschaftsbeirat mit rund 200 Unternehmen, darunter 45 sogenannte Hidden Champions. Die Stellungnahme richtet sich gegen die von der Bundesnetzagentur erwogene zeitliche Verschiebung der Maßnahmen H2-1084-01, H2-117-01, H2-119-01 und H2-3098-01. Dabei schließt sich nectanet der Stellungnahme der badenovaNETZE GmbH vom 23. Oktober 2026 vollständig an.

Wasserstoffversorgungskorridor

Die vier Maßnahmen bilden gemeinsam den Korridor RHYn Interco. Dieser ist der einzige derzeit erkennbare Wasserstoffversorgungskorridor für Südbaden einschließlich der Black Forest Power Region bis zum Jahr 2040. Eine Verschiebung einer der Leitungen um vier Jahre würde nach Einschätzung von nectanet die Wasserstoffversorgung der gesamten Region verhindern. Deshalb sei eine isolierte Betrachtung des Abschnitts March–Freiburg nicht sinnvoll. Betroffen sei mit der Black Forest Power Region das industrielle Herz Deutschlands. Die Region gilt laut nectanet als industriestärkster Standort Baden-Württembergs und weist die höchste Dichte an Hidden Champions im Land auf. Bundesweit liegt sie damit auf Platz drei. Diese Weltmarktführer tragen wesentlich zum Exporterfolg Deutschlands bei. Ob sie ihre Produktion in den kommenden Jahren in der Region dekarbonisieren oder an andere Standorte verlagern, hänge maßgeblich von der Verfügbarkeit von Wasserstoff ab. Die Unternehmen planten derzeit die Umstellung ihrer Prozesswärme und energieintensiven Verfahren. Da industrielle Transformationsprozesse mehrjährige Vorlaufzeiten benötigten, fielen die Investitionsentscheidungen für die Jahre bis 2032 bereits jetzt. Grundlage sei dabei der Inbetriebnahmetermin im Dezember 2030, den die Netzbetreiber im zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans selbst vorgesehen hätten. Eine Verschiebung um vier Jahre entziehe den Unternehmen die notwendige Planungsgrundlage. In der Folge könnten Investitionen aufgeschoben, an andere Standorte verlagert oder vollständig aufgegeben werden. Darüber hinaus sieht nectanet einen Widerspruch zu den kommunalen Wärmeplanungen und Klimaschutzzielen der Region, die eine weitgehende Dekarbonisierung bis 2035 vorsehen. Städte und Gemeinden hätten ihre Planungen im Vertrauen auf den Zeitplan des Wasserstoffkernnetzes aufgestellt. Eine Inbetriebnahme erst Ende 2034 würde diese Planungen nach Einschätzung der Wirtschaftsförderung infrage stellen. Nectanet sieht in der möglichen Verschiebung kein bloßes regionales Einzelinteresse, sondern eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet einer der bedeutendsten Mittelstandsregionen die Energieinfrastruktur der Zukunft um Jahre vorenthalten werde. Kritik übt nectanet auch daran, dass für drei der vier Maßnahmen des Korridors, H2-1084-01, H2-117-01 und H2-119-01, bislang kein Vorhabenträger benannt sei. Statt diese Lücke zu schließen, erwäge die Bundesnetzagentur, den Zeitplan an die fehlenden Zuständigkeiten anzupassen. Dies sei aus Sicht der Wirtschaftsförderung keine bedarfsgerechte Netzentwicklung, sondern ein Versäumnis bei der Umsetzung der Infrastrukturplanung. Der Korridor RHYn Interco ist als „Project of Common Interest“ der Europäischen Union unter der Kennung PCI 9.2.1 anerkannt und wird über die Connecting Europe Facility gefördert. Während die europäische Ebene die strategische Bedeutung des Vorhabens bereits erkannt habe, behandle die nationale Netzplanung den Korridor nach Ansicht von nectanet als nachrangig. Dieser Widerspruch sei mit dem Anspruch einer bedarfsgerechten und kosteneffizienten Netzstruktur nicht vereinbar. Die Wirtschaftsförderung fordert die Bundesnetzagentur deshalb auf, den Korridor RHYn Interco mit allen vier Maßnahmen als zusammenhängendes Gesamtvorhaben zu bewerten und zu bestätigen. Zudem soll der Inbetriebnahmetermin im Dezember 2030 für sämtliche Maßnahmen beibehalten und die Benennung der Vorhabenträger für H2-1084-01, H2-117-01 und H2-119-01 unverzüglich vorangetrieben werden. Darüber hinaus müsse der Wasserstoffversorgung des industriellen Südwestens die Bedeutung eingeräumt werden, die sie für den Wirtschaftsstandort Deutschland habe. Eine Verschiebung auf das Jahr 2034 sei für die Black Forest Power Region nicht akzeptabel, betont nectanet. Sollte die Bundesnetzagentur an der Verschiebung festhalten, ohne dem Korridor die erforderliche Priorität einzuräumen, kündigt die Wirtschaftsförderung entschlossene Reaktionen aus der Wirtschaft, den Kommunen sowie auf politischer Ebene in Land und Bund an. Die Gesellschafter, der Wirtschaftsbeirat und die Abgeordneten der Region sollen über den Vorgang informiert werden. Ziel sei es, die Wasserstoffversorgung der Region zum ursprünglich vorgesehenen Termin durchzusetzen.

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