493 Taten von unter 14-Jährigen
Straffälligen Kindern droht Unterbringung

Foto: Symbolfoto: Polizei-Beratung

Ortenau Kinder als Straftäter standen aufgrund drastischer Gewalt- oder gar Tötungsdelikten in den vergangenen Wochen im Fokus der Diskussion. "Die Gesamtzahl der Verfahren, die Straftaten von Kindern zum Gegenstand hatten, ist in den vergangenen drei Jahren leicht gestiegen", teilt Raffaela Sinz, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Offenburg, auf Guller-Anfrage mit.

Jugendamt koordiniert

Nach 393 Verfahren im Jahr 2020 stieg die Zahl ein Jahr später auf 435. Für 2022 sind insgesamt 493 Verfahren erfasst. Der Schwerpunkt der Taten liegt dabei auf Diebstahldelikten, gefolgt von unerlaubten Einreisen, Sachbeschädigungen und schließlich Körperverletzungen. "Auch gegen Kinder wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber wegen fehlender Strafmündigkeit in jedem Fall eingestellt wird", macht Sinz klar. Geprüft werde in solchen Fällen, ob das Familiengericht oder etwa das Jugendamt eingeschaltet wird.

Das Jugendamt habe im vergangenen Jahr in 15 Fällen eine Beratung durchgeführt, so Melanie Maulbetsch-Heidt, Leiterin des Jugendamts beim Landratsamt. "Die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialen Dienstes prüfen, ob und welche ambulanten, teil- oder vollstationären Jugendhilfemaßnahmen notwendig und bedarfsgerecht sind", so Maulbetsch-Heidt. Zudem könne präventiv die Jugendhilfe im Strafverfahren mit einbezogen werden, um Kindern die Konsequenzen ihrer Tat zu verdeutlichen und gemeinsam mit den Sorgeberechtigten Lösungsansätze zu entwickeln. Über das Haus des Jugendrechts könnten zudem Staatsanwaltschaft und Polizei einbezogen werden. Dort arbeiten alle beteiligten Institutionen unter einem Dach. An Offenburger Schulen stehen in den Klassen 5 bis 9 die Themen Drogen, Gewalt und Medien im Rahmen der polizeilichen Prävention auf dem Stundenplan.
Die Jugendamtsmitarbeiter betrachteten immer den individuellen Hilfebedarf eines Kindes. "Somit kann es für Kinder, die straffällig sind, auch eine stationäre Unterbringung geben", so die Amtsleiterin. Wenn bestimmte Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung zeigen, werde das Familiengericht angerufen, um entsprechende Schritte auch gegen den Willen der Eltern umsetzen zu können. "In den vergangenen zwölf Monaten hatten wir im gesamten Ortenaukreis keinen entsprechenden Fall", erklärt Maulbetsch-Heidt abschließend. Die Herausnahme von Kindern aus ihrer Familie ist ein schwerwiegender Eingriff, für den gewichtige Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls vorliegen müssen."

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