Eine Frage, Herr Mader
Einheitliche Grenzregeln

Florian Mader | Foto: privat

Wegen der in einigen Ländern grassierenden Mutation des Coronavirus werden die Regeln für die Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland verschärft. Was das konkret bedeutet, erklärt Florian Mader, Pressereferent des Landessozialministeriums Baden-Württemberg, im Gespräch mit Christina Großheim.

Was ist das Neue an den nun geltenden Einreiseregeln?
Künftig regelt eine Verordnung der Bundesregierung bundeseinheitlich die Regeln bei der Einreise. Es wird zwischen drei Arten von Risikogebieten unterschieden: den „normalen“ Risikogebieten, den Hochinzidenzgebieten und den Virusvariantengebieten. Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gelten in Baden-Württemberg dieselben Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gibt es dagegen nur noch sehr wenige Ausnahmen von der Quarantänepflicht – unter anderem bleibt die Ausnahme aber für Berufspendler bestehen. Aktuell wurden noch keine Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Als Virusvariantengebiete gelten bislang Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien.

Was ändert sich dadurch bei der 24-Stunden-Regelung im Grenzverkehr?
Die 24-Stunden-Regelung gilt nur noch bei Einreisen aus Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten, also nicht bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet. Wer bis zu 24 Stunden in der Grenzregion eines Risikogebiets war, muss also nicht in Quarantäne – außer, er oder sie war vor allem zum Einkaufen oder als Tourist im Ausland. Erst wenn ein Land zum Hochinzidenzgebiet erklärt wird, gilt künftig auch im Rahmen der 24-Stunden-Regelung die Testpflicht bei Einreise.

Was ist der Unterschied zwischen einem Risiko- und einem Hochinzidenzgebiet?
In den Hochinzidenzgebieten besteht eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus. Wer aus einem solchem Hochinzidenzgebiet kommt, muss schon bei der Einreise einen negativen Test vorlegen, und darf ihn nicht – wie bei einem Risikogebiet – auch noch spätestens 48 Stunden nach der Einreise nachreichen.

Was müssen Grenzgänger und -pendler aus einem Virusvariantengebiet beachten?
Jeder muss sich bei der Einreise elektronisch anmelden und einen Negativtest bei Einreise mitführen. Es gibt keine Ausnahmen von der Testpflicht. Und es gibt nur noch sehr wenige Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne – etwa für Grenzgänger und Berufspendler. Florian Mader Foto: privat

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