Frühzeitige Planung ratsam
Urlaubszeit auch für pflegende Angehörigen

Die Verhinderungspflege kann auch in der gewohnten Umgebung stattfinden. | Foto: Symbolfoto: AOK-Mediendienst
  • Die Verhinderungspflege kann auch in der gewohnten Umgebung stattfinden.
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Ortenau (mak). Sommerzeit heißt Reisezeit. Einfach den Koffer packen und losstarten ist für viele Menschen aber nicht so einfach möglich. Denn sie pflegen Angehörige zu Hause. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, so das Statistische Bundesamt. Heißt das, dass für pflegende Angehörige der Urlaub flachfällt?

Das nicht, aber bevor sie die Reisetasche packen können, müssen sie frühzeitig planen und eine Ersatz- oder Verhinderungspflege organisieren. "Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist", erklärt Fabienne Steiner von der Zentrale Offenburg des Pflegestützpunktes Ortenaukreis.

Sie rät, sich rechtzeitig um eine Ersatzpflege zu kümmern, denn viele Anbieter könnten aufgrund von Personalengpässen nur noch begrenzt Pflegeleitungen anbieten. Aber bevor soweit ist, sollte es überlegt werden, für welchen Zeitraum die Ersatzpflege organisiert werden und wer die Pflegeperson ersetzen soll. Anschließend muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden. "Dieser kann telefonisch erfolgen, außerdem gibt es die Antragformulare in digitaler Form auf der Homepage der meisten Pflegekassen", weiß Steiner.

Gewährt werden kann die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Je nach Dauer der Verhinderung der Pflegeperson könne die Ersatzpflege stundenweise oder tageweise erfolgen: "Eine Umwandlung von Teilen der Kurzzeitpflege in eine Verhinderungspflege kann den Zeitraum unter Umständen verlängern."

Bei der Verhinderungspflege springen beispielsweise ambulante Pflegedienste, Ehrenamtliche, Nachbarn oder andere Angehörige ein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis maximal 1.612 Euro jährlich. "Sollte eine Umwandlung aus der Kurzzeitpflege geplant sein, kann der Betrag auf 2.418 Euro aufgestockt werden", weiß Steiner. Für nahe Verwandte, einschließlich Verwandte bis zum zweiten Grad, oder im Haushalt lebende Personen bezahle die Pflegekasse maximal das anderthalbfache des Pflegegeldes.

"Die Verhinderungspflege wird oft in Anspruch genommen, wenn die Pflegeperson selbst zum Arzt oder Friseur muss, ein Krankenhausaufenthalt oder Erholungsurlaub ansteht", berichtet Steiner aus der Praxis. Denn die Pflege von Angehörigen sei oft anstrengend und zeitaufwändig. Für die Pflegebedürftigen würden momentan in der Ortenau 57 solitäre Kurzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen. Mittelfristig sollen aber noch 62 Plätze hinzukommen. Es könne bei Bedarf aber auch auf eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeeinrichtungen zurückgegriffen werden, wenn diese frei seien.

Die Pflegebedürftigen reagierten sehr unterschiedlich auf die Ersatzpflege, so Steiner. "Einige freuen sich auf die Abwechslung durch die Verhinderungspflege, welche ja auch zu Hause stattfinden kann." Andere bräuchten Zeit für die Gewöhnung an eine neue Umgebung, ungewohnte Abläufe oder unbekannte Personen. "Die Verhinderungspflege ist ein wichtiges Angebot zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung der Pflegebedürftigen", so Steiner abschließend. Fragen rund um die Pflege können in der kostenlosen Beratung des Pflegestützpunktes Ortenaukreis geklärt werden.

Weitere Infos gibt es hier.

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