Fahndungen in sozialen Medien
Warnung vor Online-Prangern

Rechtsanwalt Benjamin Schütz | Foto: HerpMedia
  • Rechtsanwalt Benjamin Schütz
  • Foto: HerpMedia
  • hochgeladen von Daniela Santo

Fahndungsaufrufe in den sozialen Netzwerken sind keine Seltenheit. Wann diese legal sind oder es eine Straftat darstellt, diese zu teilen, erläutert Rechtsanwalt Benjamin Schütz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Offenburger Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki, im Gespräch mit Daniela Santo.

Folgen meist unwiderruflich

Wer darf auf Facebook Fahndungsaufrufe veröffentlichen?
Die Aufklärung von Straftaten und Verfolgung von Straftätern unterliegt grundsätzlich dem Gewaltmonopol des Staates. Bürger können und sollen sich an der Aufklärung von Straftaten zwar selbstverständlich helfend beteiligen. Eigene „Verdachtsermittlungen“ von Privatpersonen und die private Beteiligungen an entsprechenden „Online-Prangern“ sind aber grundsätzlich gefährlich und können strafbar sein und außerdem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Betroffenen auslösen.

Wann sollte man vom Teilen des Beitrags absehen?
Beim Teilen und Kommentieren ist Vorsicht geboten, weil man in den sozialen Netzwerken nie sicher sein kann, ob es sich nicht um eine unzulässige Fake-Fahndung handelt. Schon ein Like oder das Teilen mit unterstützendem Kommentar kann dann rechtliche Verantwortlichkeit auslösen. An der falschen Verdächtigung einer anderen Person darf man sich nicht beteiligen. "Gegenwind“ droht sonst von den Ermittlungsbehörden, zum Beispiel wegen strafbarer Übler Nachrede oder Verleumdung, oder von Betroffenen und deren Anwälten, aber auch von den sozialen Netzwerken selbst, die gegebenenfalls verpflichtet sein können, den Nutzerbeitrag zu löschen oder gar das Nutzerkonto des Verursachers zu sperren.

Welche negativen Auswirkungen kann eine falsche Fahndung haben?
Ein Negativbeispiel einer vermeintlich polizeilichen Fake-Fahndung zulasten eines unverpixelt dargestellten Betroffenen, die auch die Polizei dementieren musste, fand 2017 im Anschluss an die Ausschreitungen zum G20-Gipfel in Hamburg statt (https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/883766308298477568). Und trotz Dementi der Polizei folgte eine massive „Online-Hetzjagd“ gegen den völlig zu Unrecht verdächtigten Betroffenen. Jeder kann sich selbst ausmalen, wie hierdurch das Leben für den Betroffenen über Monate oder gar Jahre hinweg regelrecht zur Hölle werden kann. Fest steht jedenfalls: Die Folgen für den Betroffenen sind meist unwiderruflich.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.