Selbstanzeige durch Unternehmer
Designer Fuels geliefert bekommen

Foto: Sybolbild Generalzolldirektion

Ortenau (st) Eine unlängst durch Steueraufsichtsbeamte des Hauptzollamts Lörrach in einem Ortenauer Unternehmen durchgeführte Kraftstoffkontrolle förderte zu Tage, dass der zur Betankung der firmeneigenen Transportfahrzeuge an den Betriebszapfsäulen bereitgehaltene Dieselkraftstoff verfälscht war. Das Unternehmen hatte bei einem Händler in gutem Glauben Diesel in großen Mengen zu einem günstigen Preis bestellt, war aber, so verdichteten sich die Hinweise, mit sogenannten Designer Fuels beliefert worden, teilt das Hauptzollamt Lörrach mit. Ein Steuerschaden in Höhe von fast 400.000 Euro ist dem deutschen Staat so mutmaßlich entstanden. Der Unternehmer hatte vorsorglich Selbstanzeige erstattet. Das Steuerstrafverfahren, welches gegen ihn eingeleitet werden musste, läuft noch. Gegen den Lieferanten wird parallel ermittelt.

Gemische

Designer Fuels sind meist Gemische, die aus mindestens 80 Prozent Dieselkraftstoff und zwei bis drei weiteren Komponenten bestehen. Sie sind leicht herzustellen, werden als technische Öle deklariert und zum Beispiel als Schalungs-, Schmieröle oder Korrosionsschutzmittel eingesetzt. Bei einer solchen Verwendung sind sie von der Energiesteuer befreit. Wird das Produkt jedoch so hergestellt, dass es als Kraftstoff verwendet werden kann, unterliegt es dann als Energieerzeugnis dem Energiesteuergesetz.
Durch den Prüfungsdienst der Hauptzollämter werden Steueraufsichtsmaßnahmen unter anderem im Bereich der Verbrauchsteuern durchgeführt. Die betreffenden Vorschriften beinhalten zahlreiche Regelungen, Auflagen und Beschränkungen, die beim Umgang mit diesen Waren beachtet werden müssen. Zur Durchführung der Maßnahmen sind Zöllner mit einer Reihe von Befugnissen ausgestattet. So dürfen sie unter anderem Räume und Grundstücke betreten oder auch Proben von verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen entnehmen.

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