Schwerpunktaktion vom Zoll
Kontrolle bei Friseursalons und Barbershops

Foto: Hauptzollamt Lörrach

Ortenau (st). Im Ortenaukreis, sowie in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen und in der Stadt Freiburg prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach Anfang insgesamt 49 Friseursalons und Barbershops. Dabei wurden nicht nur die Geschäftsunterlagen in den Unternehmen ins Visier genommen, auch rund 180 Arbeitnehmer wurden zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Die Maßnahme war Teil einer bundesweit angelegten Schwerpunktprüfung dieser Branche.

Die im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach dazu eingesetzten rund 50 Bediensteten der drei Zoll-Standorte Lörrach, Freiburg und Offenburg legten den Fokus vor allem auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz, auf einen möglicherweise unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II sowie auf die illegale Beschäftigung von ausländischen Angestellten. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit 1. Januar bei 9,82 Euro je Stunde liegt, gilt auch für das Friseurhandwerk.

Das wurde festgestellt

In rund 30 Fällen stellten die Zöllner Unstimmigkeiten fest, wozu weitere Ermittlungen notwendig sind. So ergaben sich in 18 Fällen Hinweise darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht in korrekter Höhe ausbezahlt wurde. In mutmaßlich vier Fällen wurden die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht oder nicht in korrekter Höhe abgeführt. Im Falle von zwei befragten, angeblich selbständigen Personen könnte es sich jeweils um eine Scheinselbständigkeit handeln. Zwei ausländische Arbeitnehmer wurden angetroffen, die keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten und deshalb an die zuständige Ausländerbehörde übergeben wurden. Drei befragte Beschäftigte stehen noch im Verdacht, neben Lohnzahlungen unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben. Alle Überprüfungen dauern noch an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Hiervon verspricht sich die Behörde auch einen präventiven Effekt sowie eine Herabsenkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Beides schadet dem Staat, der Wirtschaft und seriösen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern erheblich.

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