Bürgerfragen zu den Grenzkontrollen
"Triftige Gründe" ist eng auszulegen

Foto: Bundespolizei

Ortenau (st). Die Bundespolizei wurde durch das Bundesinnenministerium angewiesen, seit Montag 8 Uhr bis auf Weiteres vorübergehende Grenzkontrollen an den Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz durchzuführen.Derzeit erreichen die Bundespolizei in Baden-Württemberg sehr viele Bürgeranfragen, welche die triftigen Reisegründe für die Ein- und Ausreise betreffen. Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend zu unterlassen sind.

Was sind triftige Gründe? 

Die Bundespolizei appelliert, nur absolut notwendige Reisen zu unternehmen. Der Begriff der "triftigen Reisegründe" bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland ist demzufolge eng auszulegen. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Interessierte auf der Homepage der Bundespolizei sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Dieser Fragenkatalog wird fortwährend angepasst und aktualisiert. Zudem veröffentlicht die Bundespolizei in Baden-Württemberg tagesaktuelle Informationen auf ihrem Twitterkanal.

Eine Bescheinigung für Berufspendler im grenzüberschreitenden Verkehr steht auf der Homepage der Bundespolizei zum Download bereit.

Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes.

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