Verurteilung wegen unerlaubtem Glückspiel
Einnahmen eingezogen
Offenburg/Kehl (st) Ein 45-Jähriger muss sich nun mit einem umfangreichen Vollstreckungsverfahren auseinandersetzen, da er in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel betrieb, teilen die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Offenburg in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Kehl habe im Juli 2024 eine Gaststättenkontrolle durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass der Mann in seinem Lokal neben zwei zugelassenen Geldspielgeräten mit...