Stadtverwaltung zufrieden
Ablehnung der Betonmischanlage rechtskräftig

Achern (st). „Die Ablehnungsentscheidung der Baurechtsbehörde der Stadt Achern zum Bauantrag für eine Betonmischanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Quartier 'Neues Wohnen an der Acher' ist bestandskräftig. Damit ist ein absehbarer Konflikt zwischen einem solchen Betrieb und dem angrenzenden Wohnen verhindert“, zeigt sich Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach zufrieden. Der Gemeinderat hat sich in mehreren öffentlichen Sitzungen Ende 2021 und Anfang 2022 kritisch mit dem beantragten Vorhaben auseinandergesetzt. Als Träger der Planungshoheit hat das Gremium seine Ablehnung zum Vorhaben verdeutlicht und eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre verweigert. Um dieses Instrument weiterhin in Händen zu behalten wurde die Veränderungssperre Anfang 2022 verlängert, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung weiter.

Parallel habe die Stadtverwaltung durch intensive juristische Arbeit die Weichen gestellt, damit eine förmliche Ablehnung rechtlich auf sichere Füße gestellt werden könne. „Letztendlich hat die Stadtverwaltung eine überzeugende Position erarbeiten können, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung des Bauantrags nicht vorliegen, weil diese städtebaulichen Zielsetzungen der Stadtplanung zuwiderlaufen würden. Das gute Zusammenspiel zwischen dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung hat letztendlich zum gewünschten Ergebnis geführt“, so Oberbürgermeister Klaus Muttach. Der förmliche Ablehnungsbescheid ist zwischenzeitlich bestandskräftig, das Bauantragsverfahren konnte insoweit von der Baurechtsbehörde abgeschlossen werden, teilt die Stadtverwaltung Achern abschließend mit.

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