Weigerung Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Mögliches juristisches Nachspiel

Achern (st). Für zwei bei der Neugestaltung des Areals Lammbrücke engagierte Bürger könnte die jüngste Gemeinderatssitzung ein juristisches Nachspiel haben. Demonstrativ gingen die beiden Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Bürgersaal umher und führten angeregt Gespräche. Noch vor Beginn der Sitzung verwies sie Oberbürgermeister Muttach des Bürgersaals und eröffnete die Gemeinderatssitzung mit Verspätung erst dann, als sie der Aufforderung nachgekommen waren. Beide nahmen dann vor dem Sitzungssaal Platz, wo sie das Geschehen durch die Übertragung über die Lautsprecheranlage verfolgen konnten. 

Verfahren wird wohl eingeleitet

Die Corona-Verordnung regelt eindeutig, dass in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder den Publikumsverkehr bestimmt sind, eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Zu solchen Räumlichkeiten zähle das Rathaus unzweifelhaft, schreibt die Stadtverwaltung an die beiden Bürger im Rahmen einer durchgeführten Anhörung. Ein Grund für eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beispielsweise durch Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe wurde nicht geltend gemacht. Die Stadtverwaltung hat den beiden Bürgern jetzt die Möglichkeit gegeben, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Sollte dies nicht geschehen, wird ein förmliches Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sofern künftig bei Gremiensitzungen keine Maske getragen und das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes nicht zweifelsfrei vor Ort belegt werden kann, werden die Betroffenen nicht nur des Gemeinderatssaals, sondern des gesamten Rathauses verwiesen, kündigt die Stadtverwaltung an.

Kein Kavaliersdelikt

Im Nachgang der Sitzung wurde der Oberbürgermeister von Sitzungsteilnehmern angeschrieben, die sich durch das Verhalten der beiden Bürger in ihrer Gesundheit gefährdet sahen. „Die Gefährdung der Gesundheit anderer greift in deren grundgesetzlichen Rechte auf körperliche Unversehrtheit ein und ist deshalb kein Kavaliersdelikt“, so die Stadtverwaltung.

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