Kommunales Testzentrum auf Zielgeraden
Stadt setzt Landesverordnung um

Achern (st). "Die sehr differenzierten und erst wenige Stunden vor Inkrafttreten beschlossenen Landesregelungen stellen Einzelhandel und Kommunalverwaltungen wieder einmal vor eine große Herausforderung“, so Oberbürgermeister Klaus Muttach. In Abstimmung mit "Achern aktiv" seien aber für Achern alle Regelungen festgelegt und kommuniziert worden, so das Stadtoberhaupt.

Ab Wochenbeginn hat der Einzelhandel in Achern geöffnet, Beschränkungen wie vorausgehende Terminvereinbarungen sind aktuell nicht nötig. "Achern aktiv" geht davon aus, dass die Hygienekonzepte und auch die Größe der Geschäfte Gewähr bieten, dass die maximal zulässige Zahl der Kunden eingehalten werden kann. Organisatorische Maßnahmen unterstützen dies zusätzlich.

OB begrüßt weitere Öffnung der Schulen

Klaus Muttach begrüßt, dass ab kommender Woche eine weitere Öffnung der Schulen stattfindet: Für Grundschulförderklassen, Grundschulen, Abschlussklassen und den Klassen 5 und 6 wird dann in voller Präsenz-Unterricht erteilt. Oberbürgermeister Muttach weist allerdings darauf hin, dass es keine Anwesenheitspflicht gibt und Schülern, welche nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, entsprechende Fernunterrichtsangebote gemacht werden. Allerdings stellt dies die Lehrer aufgrund dieser Doppelstruktur vor eine gewaltige Herausforderung.

Für die Stadtverwaltung hat Oberbürgermeister Klaus Muttach bisher schon die Zugänglichkeit soweit erforderlich für Besucher veranlasst, Terminvereinbarungen würden aber empfohlen. Ab sofort wird jetzt auch die Tourist-Info wieder geöffnet und der Besuch der Stadtbibliothek ist ebenfalls wieder möglich; allerdings verlangt hierbei der Verordnungsgeber eine Terminvereinbarung, welche mit der Stadtbibliothek telefonisch erfolgen kann. Klaus Muttach weist darauf hin, dass der Besuch in den Räumen der Stadtverwaltung mit ihren Einrichtungen nur mit medizinischen oder noch höherwertigen Masken erlaubt ist. Alltagsmasken werden nicht anerkannt.

Städtische Sporthallen bleiben geschlossen

Private oder vereinseigene Sportanlagen und Sportstätten, wie beispielsweise Tennishallen oder auch Sportschützenanlagen, können mit bis zu fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten wieder genutzt werden. Die städtischen Sporthallen müssen aber weiterhin geschlossen bleiben. Dagegen können Sportplätze und Bolzplätze von zehn Personen über 14 Jahre wieder genutzt werden, soweit diese ihren Sport kontaktarm ausüben. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre können sich bis zu 20 Personen auf den Sportplätzen und Bolzplätzen treffen.

Auch Musikunterricht durch die Musikschule kann für bis zu 14-Jährige als Einzelunterricht oder in Gruppen bis fünf Personen wieder erteilt werden. Für über 14-Jährige ist Einzelunterricht zulässig. Eine analoge Regelung gebe es auch für die Musikvereine, so die Stadtverwaltung.

Kommunales Testzentrum

 
Parallel arbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit Deutschem Roten Kreuz und niedergelassenen Ärzten daran, ein kommunales Testzentrum für Achern einzurichten. Entsprechende Räumlichkeiten seien festgelegt und die vorbereitenden Arbeiten für eine baldige Inbetriebnahme fänden sich auf der Zielgeraden, so Muttach.

„Wir bemühen uns, für die Bevölkerung die sehr differenzierten Regelungen möglichst einfach und transparent darzustellen. Nach wie vor steht die Corona-Hotline der Stadtverwaltung unter Telefon 07841/6421950 bei Fragen und für Unterstützung zur Verfügung“, teilt Oberbürgermeister Klaus Muttach über eine Presseerklärung mit.

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