Neue Corona-Verordnung
Stadtverwaltung legt Umsetzung fest

Achern (st). Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung erst 50 Minuten vor Inkrafttreten die neue Corona-Verordnung bekannt gemacht hat, hat der Corona-Krisenstab der Stadtverwaltung Achern die Umsetzung festgelegt. Für die Kindergärten und Schulen wurde kurzfristig die Notbetreuung organisiert. Über die Homepage der Stadt können Anträge heruntergeladen und ergänzt um eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers eingereicht werden. Alle Kinder, bei denen alleinerziehende Eltern oder beide Elternteile beruflich unabkömmlich sind, werden in die Notbetreuung aufgenommen. Schon am ersten Tag des Inkrafttretens der neuen Corona-Verordnung hat die Stadtverwaltung 70 Anträge erhalten, die alle positiv beschieden werden konnten.

Anfragen gehen bei der Stadtverwaltung auch bezüglich der Gebührenregelungen während der Schließung der Kindertagesstätten, Schulkind- und Ganztagsschulbetreuung ein. Sobald feststeht, wie lange der Lockdown dauert und gegebenenfalls auch nach Vorliegen entsprechender Entscheidungen der Landesregierung, werde man die Frage der Betreuungsgebühren Anfang des kommenden Jahres final entscheiden. Die Stadtverwaltung bittet die Eltern in dieser Ausnahmesituation um Verständnis für diese Vorgehensweise.

Dienstleistungen kontaktlos in Anspruch nehmen

Bezüglich der Dienstleistungen der Stadtverwaltung will Oberbürgermeister Klaus Muttach am bewährten Kurs festhalten. Es wird an die Bürger appelliert, die Dienstleistungen des Rathauses möglichst kontaktlos in Anspruch zu nehmen. Die Stadtverwaltung will aber weiterhin für ihre Bürger da sein und bei Bedarf werden auch Präsenztermine möglich gemacht. Lediglich die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv müssen nach der aktuellen Vorgabe des Landes geschlossen werden. Ergänzend dazu habe die Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungspräsidium Freiburg im Nachgang mitgeteilt, dass eine kontaktlose Ausleihe, wie von der Stadtbibliothek im ersten Lockdown praktiziert, nicht möglich ist.

Auch die Touristinfo müsse für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen werden. Ein Verkauf von Gutscheinen und Souvenirs sei deshalb nicht mehr möglich. Allerdings habe man für die Gewinner der Preise des Adventskalenders 2020 vom Rotary Club Achern-Bühl kurzfristig eine Lösung erarbeitet: Die Gewinner werden gebeten, den Kalender unter Angabe der Adresse über den Briefkasten abzugeben, die Gutscheine werden dann per Post zugesandt; größere Sachpreise werden ausgeliefert.

Trauungen weiterhin möglich

Möglich bleiben auch weiterhin Trauungen. Allerdings habe hier die Landesregierung festgelegt, dass neben dem Standesbeamten nicht mehr als fünf weitere Personen teilnehmen könnten sowie darüber hinaus Kinder bis einschließlich 14 Jahre.

Innerhalb der Verwaltung werde man sich um den bestmöglichen Schutz der Mitarbeiter bemühen, so Oberbürgermeister Klaus Muttach. Hierfür habe man organisatorische Möglichkeiten angeboten.

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