Zu schnell in den Kreisel gefahren
Nötigung als Vergeltungsmaßnahme?

Foto: Symbolbild pixabay.com

Achern (st). Ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Sonntagmittag, 30. August, gegen 11.40 Uhr in der Offenburger Straße in Achern, so eine Pressemitteilung der Polizei.

Ein 56 Jahre alter Mercedes-Fahrer sei vermutlich aus Richtung Achern so zügig in den Kreisverkehr Ortseingang Achern-Önsbach eingefahren, dass die vor ihm fahrende 21-jährige Audi-Fahrerin sich erschrocken habe. Durch Zeigen des Mittelfingers soll ihre Beifahrerin dem Mann ihren Unmut gezeigt haben. Dieser soll im Gegenzug auf die Hupe gedrückt haben.

Beide Fahrzeuge hätten hintereinander den Kreisverkehr in Richtung Offenburg verlassen. Nach ersten Erkenntnissen habe die Frau ihr Fahrzeug ohne erklärbaren Grund stark abgebremst, in dessen Folge es zu einem Auffahrunfall gekommen sei. Bei der Unfallaufnahme hätten die Beamten des Polizeireviers Achern/Oberkirch Atemalkoholgeruch bei dem Mercedes-Lenker feststellen können. Nach einem positiven Atemalkoholtest sei eine Blutprobe angeordnet worden. Nun erhalten alle Beteiligten laut Polizei eine Strafanzeige.

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