Erwin Junker Maschinenfabrik
Helikopter-Landeplätze sind Streitpunkt vor Gericht

Das Modell des Junker-Gebäudes in Gengenbach, bei dem auf dem Dach ein Landeplatz geplant ist.  | Foto: Junker
  • Das Modell des Junker-Gebäudes in Gengenbach, bei dem auf dem Dach ein Landeplatz geplant ist.
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Gengenbach/Nordrach (rek). Darf der Unternehmer Erwin Junker von seinen beiden Firmenstandorten in Nordrach und Gengenbach den firmeneigenen Helikopter nutzen? Diese Frage steht im Mittelpunkt zweier Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht am Donnerstag. Ab 10.30 Uhr geht es um Klagen von Nordracher Anwohnern, ab 14 Uhr um Klagen von Gengenbacher Anwohnern gegen die Genehmigungen durch das Regierungspräsidium.

Das Maschinenunternehmen Junker will seit 2014 den Sitz seiner Zentrale von Nordrach nach Gengenbach verlegen. Dazu sollte längst mit dem Bau des Gebäudes auf dem ehemaligen Hukla-Areal nahe des Kreisverkehrs zur Nordspange begonnen worden sein. Doch erst zog sich die Genehmigung des vom Firmengründer als unerlässlich angesehenen Hubschrauberlandeplatzes hin, dann kam die Gründung einer Bürgerinitiative und schließlich die aufschiebende Klage von Anwohnern hinzu.

In Nordrach wurde für den Helikopter auf einem Teil des Firmenparkplatzes ein Bereich für Starts und Landungen eingerichtet, in Gengenbach soll dafür das Dach des Firmengebäudes genutzt werden. Für Gengenbach ist vorgesehen, das montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 13 Uhr der Hubschrauber abheben und landen darf. Außerdem ist die Zahl der Flugbewegungen auf 360 in den verkehrsreichsten sechs Monaten eines Jahres begrenzt.

Das Regierungspräsidium hatte laut Pressesprecher Markus Adler bei der Genehmigung eine Abwägung vorzunehmen: Einerseits galt es, das Interesse des Investors und der Stadt auf Umsetzung des Gesamtprojekts zu berücksichtigen – immerhin gehe es um 300 Arbeitsplätze. Andererseits musste auch das Ruhe-Interesse der Anwohner in die Entscheidung einbezogen werden.

Gengenbachs Bürgermeister Thorsten Erny hatte die Entscheidung im Jahr 2016 gelobt: "Das Regierungspräsidium hat sehr verantwortungsvoll versucht, alle Interessen abzuwägen." Die Ansiedelung Junkers hatte Erny als riesen Chance für die Stadt gewertet. Doch der Umzug des Unternehmens ist wohl an die Genehmigung des Flugverkehrs gekoppelt: Kommt der Start- und Landeplatz nicht, wird das Nordracher Unternehmen wohl auch nicht in Gengenbach bauen.

Kläger im Fall Gengenbach sind zwei der am nächsten angesiedelten Anwohner östlich des Kreisverkehrs, die die größten Chanen auf einen Erfolg mit der Klage haben, so Dirk Knop, Vertreter der Bürgerinitiative. Neben den beiden Klägern sowie dem Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde gehören auch die Stadt Gengenbach sowie das Unternehmen Junker als Beigeladene zu den Prozessbeteiligten und haben damit die Möglichkeit auf mögliche Rechtsmittel gegen ein Urteil. Ein Urteil wird in dieser Woche allerdings noch nicht erwartet, vermutet Knop.

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