Befristetes Angebot
Mobiles Impfzentrum des Kreises im Juni in Haslach

In der Stadthalle in Haslach wird geimpft. | Foto: Stadt Haslach
  • In der Stadthalle in Haslach wird geimpft.
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Haslach (st). Das Sozialministerium hat die Möglichkeit eröffnet, dass Kommunen priorisiert ihren Bürgern im Alter von über 70 Jahren einen Vor-Ort-Termin für die Covid-19-Impfung durch mobile Impfteams bieten können. Weitere impfberechtigte Personen können sich ebenfalls anmelden, deren Berechtigungsnachweis ist zum Impftermin vorzulegen.

Pop-up-Impfungen

Diese sogenannten Pop-up-Impfungen werden im Ortenaukreis durch die mobilen Impfteams des Landkreises und deren Koordinierungsstelle umgesetzt und in Abstimmung mit den Kommunen vor Ort organisiert. Die Pop-up-Impfaktion stellt eine Ergänzung der etablierten Strukturen der zentralen Impfzentren dar und ist lediglich temporärer, nicht dauerhafter Natur. Im Ortenaukreis sind regionale Termine für mehrere Gemeinden an einem Ort geplant. Die Kommunen Haslach, Fischerbach, Hofstetten, Mühlenbach und Steinach haben sich gemeinsam verständigt, ihren Bürgern einen solchen regionalen Impftermin in der Stadthalle Haslach anzubieten.

Impfwillige Personen aus den fünf Gemeinden der Raumschaft Haslach, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder impfberechtigt gemäß der Priorisierungen des Sozialministeriums sind, können am 6. Juni die Erstimpfung und am 27. Juni die Zweitimpfung in der Stadthalle Haslach wahrnehmen. Es wird ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer geimpft.

Anmeldung

Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgen dezentral in den jeweiligen Kommunen telefonisch oder per E-Mail an folgenden Stellen:

  • Stadt Haslach, Telefon 07832/706-151, E-Mail: impfen@haslach.de
  • Gemeinde Mühlenbach, Telefon 07832/9118-0, E-Mail: elif.sisman@muehlenbach.de
  • Gemeinde Hofstetten, Telefon 07832/9129-0, E-Mail: nina.fuhlert@hofstetten.com
  • Gemeinde Steinach, Telefon 07832/9198-31, E-Mail: impfen@steinach.de
  • Gemeinde Fischerbach, Telefon 07832/91900, E-Mail: buergerbuero@fischerbach.de

Die Anmeldung ist bis 19. Mai möglich. Aus organisatorischen Gründen können Wünsche bezüglich der Uhrzeit nicht berücksichtigt werden. Sobald die Terminkoordinierung abgeschlossen ist, erhalten die angemeldeten Bürger ihren Impftermin für diesen Tag schriftlich mitgeteilt.

Folgende Unterlagen sind zum Impftermin mitzubringen:

  • Impfpass, sofern vorhanden
  • Personalausweis und/oder sonstige Dokumente, aus denen sich die Impfberechtigung ergibt,
  • Krankenversichertenkarte

Für die Registrierung, Aufklärung, Impfung, Impfdokumentation und Nachsorge muss jeder Impfwillige etwa eine Stunde Zeit einplanen. Einlass in die Stadthalle ist frühestens 15 Minuten vor dem zugewiesenen Impftermin.

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