Nichts Hochprozentiges für Jugendliche
In Kehl waren Testkäufer unter 18 Jahren unterwegs

Bei Testkäufen – hier auf einem Bild nachgestellt – versuchten Jugendliche an Alkohol und Zigaretten zu gelangen. | Foto: Stadt Kehl
  • Bei Testkäufen – hier auf einem Bild nachgestellt – versuchten Jugendliche an Alkohol und Zigaretten zu gelangen.
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Kehl (st). In der Kernstadt und Sundheim bekommen Jugendliche an Tankstellen und in Supermärkten keinen Tabak oder hochprozentigen Alkohol – das haben Testkäufe gezeigt, die zwei 17-Jährige in der vergangenen Woche im Auftrag des Beratungsteams Kommunale Kriminalprävention (KKP) gemeinsam mit der Ortspolizeibehörde getätigt haben. In einem von vier getesteten Tabakläden gab es dagegen einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz: Einer der Jungen konnte Shisha-Tabak erwerben. Zudem wurden die Jugendlichen in beiden getesteten Wettbüros nicht kontrolliert, so dass sie sich ungehindert an den Wettautomaten aufhalten konnten.

Trotz Verbots kommt es vor, dass Händler hochprozentigen Alkohol und Tabak an minderjährige Jugendliche verkaufen – das haben Testkäufe in früheren Jahren gezeigt. Mit der Aktion versucht die KKP daher bereits seit Jahren, das Kassenpersonal in Supermärkten, bei Discountern und an Tankstellen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Tabak zu sensibilisieren.

In Kehl fanden die Testkäufe der vergangenen Woche bereits zum dritten Mal statt. Eingekauft wurde in fünf Supermärkten, einer Tankstelle und fünf Tabakläden. Während die beiden Jugendlichen in den jeweiligen Geschäften zur Kasse gingen, hielten sich in Zivil je ein Vertreter der Polizei, der Ortspolizeibehörde und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Hintergrund auf.

„Überall haben die Kassierer die Jugendlichen wie vorgeschrieben nach ihrem Ausweis gefragt, nur in einem der Tabakläden kamen sie ungehindert an Shisha-Tabak“, berichtet Julia Winkler vom Bereich Ordnungswesen bei der Stadtverwaltung. Dennoch bewertet sie die Aktion als erfolgreich. Denn bei Testkäufen im vergangenen Jahr hatten die Jugendlichen noch an sechs von zwölf Kassen von Supermärkten und Tankstellen hochprozentigen Alkohol erhalten.

Damals wurde das Verkaufspersonal – wie auch in diesem Jahr – von den Beamten verwarnt. In vier Fällen verhängten sie sogar Bußgelder, weil die Filialen wiederholt auffällig geworden waren: Dort war bereits Hochprozentiges an Minderjährige verkauft worden, als die Kommunale Kriminalprävention (KKP) zuletzt 2015 Testkäufe organisiert hatte. Damals war die Aktion zuvor in der Presse angekündigt worden – trotzdem hatten Jugendliche an den Kassen von Kehler Lebensmittelmärkten in sieben von neun Fällen hochprozentigen Alkohol erwerben können. „Die stichprobenartigen Kontrollen scheinen sich wohl langsam auszuzahlen“, meint Julia Winkler. Diese Theorie sei zwar nicht überprüfbar, aber möglicherweise halte sich das Kassenpersonal wegen der bereits verhängten Verwarnungen und Bußgelder an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes – und natürlich auch, weil diese im Wiederholungsfall wieder drohten.

Auch Tabakläden waren in den vergangenen Jahren bereits getestet worden: 2015 hatten zwei von fünf Geschäfte mehrere Päckchen Zigaretten an die Jugendlichen verkauft, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung schreibt. Im vergangenen Jahr gab es in diesem Bereich keine Beanstandungen mehr.

„Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass sich jeder der getesteten Kassierer korrekt verhält“, erklärt Julia Winkler. Alles in allem sei eine Beanstandungsquote von 23 Prozent aber ein gutes Ergebnis. Im Vergleich: 2015 lag die Quote noch bei 77,7 Prozent.

In die Bilanz für 2018 flossen auch die Ergebnisse zweier Wettbüros mit ein, in denen sich Kinder und Jugendliche nicht aufhalten dürfen. In beiden verstießen die Mitarbeiter gegen das Jugendschutzgesetz, weil sie die zwei 17-Jährigen nicht kontrollierten, so dass diese ungehindert an den Wettautomaten verweilen konnten. In den vergangenen Jahren hatte sich das Personal dagegen in allen getesteten Spielhallen und Wettbüros ordnungsgemäß verhalten.

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