Steigende Fallzahlen
Kehl erlässt Allgemeinverfügung für private Feiern

Foto: Stadt Kehl

Kehl (st). Aufgrund steigender Infektionszahlen empfiehlt der Landkreis eine Obergrenze für private Feiern. Dieser Empfehlung folgt die Stadt Kehl und untersagt private Veranstaltungen, wenn sie in öffentlichen Räumen die 50-Gäste-Grenze überschreiten. Ebenfalls untersagt werden Feiern im Privaten, wenn mit mehr als 25 Gästen zu rechnen ist. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Donnerstagabend erlassen.

Pandemiestufe 2 im Land: verstärkte Kontrollen

Indes hat die baden-württembergische Landesregierung am Dienstag, 6. Oktober, die zweite Pandemiestufe (von insgesamt drei) ausgerufen. Damit einher gehen verstärkte Kontrollen im öffentlichen Raum. Auch im Ortenaukreis nehmen die Corona-Fallzahlen zu: Am 7. Oktober waren im Landkreis 199 Personen mit dem Virus infiziert, das sind 83 mehr, als noch vor einer Woche.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass einige der Neuansteckungen im Zusammenhang mit einer Hochzeitsfeier in Lahr stehen. Seit Beginn der Zählung im März wurden 195 Kehler positiv auf Corona getestet. Die Région Grand Est, zu der das Elsass und damit auch Straßburg gehört, ist weiterhin nicht als Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut eingestuft.

Die am 6. Oktober ausgerufene Pandemiestufe 2, die sogenannte „Anstiegsphase“, zeichnet sich durch zunehmend unklare Infektionsketten und landkreisüberschreitende Ausbrüche des Corona-Virus aus.Ein Kriterium, um die zweite Pandemiestufe auszurufen, ist neben dem Schwellenwert von zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner - dieser Schwellenwert gilt auch schon für Stufe 1 - für ganz Baden-Württemberg, auch ein „diffuses Geschehen“. Hierfür muss mindestens die Hälfte aller 44 Landkreise im Land eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als fünf Fällen pro 100.000 Einwohner aufweisen.

Diese zweite von drei Pandemiestufen beinhaltet unter anderem:

  • verschärfte Kontrollen im ÖPNV und in Geschäften,
  • verschärfte Kontrolle in Restaurants, Bars und Kneipen sowie in Hotels,
  • verstärkte Kontrolle des Mindestabstands und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
  • den Aufruf an die Bevölkerung, sich an die Abstandsregeln zu halten und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Situation im Ortenaukreis

In der Ortenau liegt die Sieben-Tages-Inzidenz (Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage am 8. Oktober (Stand: 14 Uhr) bei 35,92. Das Landratsamt weist darauf hin, dass für den Ortenaukreis bei rund 430 000 Einwohnern die entscheidende Höchstzahl 215 positive Labornachweise innerhalb der letzten sieben Tage beträgt. Insgesamt 126 Menschen sind in der Ortenau im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Damit ist seit der vergangenen Woche bislang kein weiterer Todesfall zu beklagen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises empfiehlt den Städten und Gemeinden, die Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern in öffentlichen Räumen (beispielsweise Hochzeiten und Geburtstagsfeiern) per Allgemeinverfügung auf höchstens 50 Personen zu begrenzen. Für Feiern im Privaten empfiehlt der Landkreis hingegen eine Obergrenze von 25 Gästen. Kehl folgt dieser Empfehlung hat noch am Donnerstag, 8. Oktober, eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sind private Feiern in öffentlichen Räumen untersagt, wenn mit mehr als 50 Gästen zu rechnen ist. Gleiches gilt für Feiern im Privaten, diese sind nicht gestattet, wenn mit mehr als 25 Gäste gerechnet wird.

„Wir stehen im engen Austausch mit den Städten und Gemeinden und haben das Infektionsgeschehen genau im Blick. Zuletzt ging es ganz wesentlich auf größere private Feiern zurück. Da diese im ganzen Kreis stattfinden, ist das Risiko für weitere Infektionsausbrüche hoch, deshalb empfehlen wir eine Obergrenze für private Feiern“, erklärt Landrat Frank Scherer in einer Pressemitteilung. „Wir müssen die weitere Ausbreitung des Virus unbedingt verhindern, damit unser öffentliches Leben weiter aufrechterhalten bleibt. Unsere Empfehlung ermöglicht den Kommunen eine jeweils differenzierte Vorgehensweise unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“, ergänzt der Landrat.

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