Universalschlichtungsstelle Kehl
Keine Kompromisse, die nur über den Daumen gepeilt sind

Felix Braun, Vorstand des Zentrums für Schlichtung, und Verbraucherschutz-Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl bei der Eröffnung der Universalschlichtungsstelle | Foto: ZfS
  • Felix Braun, Vorstand des Zentrums für Schlichtung, und Verbraucherschutz-Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl bei der Eröffnung der Universalschlichtungsstelle
  • Foto: ZfS
  • hochgeladen von Stefan Schartel

Kehl (rek). "Ich hoffe, das Kehl im Bereich der Schlichtung einen ähnlichen Stellenwert erhält, wie Karlsruhe ihn bei der Gerichtsbarkeit hat", erklärte Rita Hagl-Kehl, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, am Dienstag bei der Eröffnung der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl.

Kehl ist damit Sitz von zwei zentralen Einrichtungen, dem Europäischen Verbraucherzentrum und jetzt neu der Universalschlichtungsstelle. Die Vorgabe für die neue Institution formulierte Felix Braun, Leiter der Universalschlichtungsstelle: "Wir bieten mehr als einen über den Daumen gepeilten Kompromiss oder Fifty-Fity-Lösung im Streit zwischen Verbraucher und Unternehmen."

7.100 Schlichtungsanträge

Oberbürgermeister Toni Vetrano hatte zur Eröffnung Kehl als Epizentrum der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bezeichnet. Pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbraucherstreitbeilegung hatte das Kehler Zentrum für Schlichtung im April 2016 seine Tätigkeit aufgenommen und führt diese Aufgaben seit Jahresanfang als Universalschlichtungsstelle des Bundes fort. In diesen fast vier Jahren habe es 7.100 Schlichtungsanträge gegeben, im Schnitt rund 200 pro Monat, nannte Braun als Leiter der bisherigen und neuen Einrichtung Zahlen.

Diese verteilten sich sowohl zeitlich über ein gesamtes Jahr als auch örtlich über das gesamte Bundesgebiet. Zusätzlich habe es fast 20.000 Anfragen zum Ablauf und Möglichkeiten zu Schlichtungen von Rat suchenden Unternehmen sowie Verbrauchern gegeben. Sei eine branchenspezifische Schlichtungsstelle zuständig, werde der Antrag an diese weitergeleitet. Dies geschah in 334 Fällen seit 2016.

Entlastung von Amts- und Landgerichten

Dies sei ein niedrigschwelliges Angebot an Verbraucher und erhöhe die Rechtssicherheit, betonte Peter Hauk, Landesminister für Vebraucherschutz, bei der Eröffnung. Denn für Verbraucher arbeite die Schlichtungsstelle kostenfrei, betonten Hauk und Hagl-Kehl. "So können Verbraucher auch beim Streit um kleinere Beträge ihr Recht geltend machen und müssen es nicht auf sich beruhen lassen", machte Hagl-Kehl deutlich. Dies solle auch, so Hauk und Hagl-Kehl, zur Entlastung von Amts- und Landgerichten beitragen.

Rechtliche Einordnung eines Streits

Für eine mögliche geringe Entschädigung fielen so keine hohen Gerichtskosten mehr an. Zudem gebe es höhere Anreize von Unternehmen, sich an solchen Schlichtungsverfahren zu beteiligen. "Das ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz", wertete Hagl-Kehl die Schlichtungsstelle. "Verbraucher und Unternehmen begegnen sich durch die Bedingungen auf Augenhöhe", so Hauk, der gleich eine Forderung als nächsten Schritt formulierte: Eine vorherige Schlichtung solle Voraussetzung sein, um später möglicherweise doch die Gerichte zur Klärung von Streitigkeiten anzurufen. Allerdings, so Christian Groß, Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, biete der Schlichterspruch auch eine rechtliche Einordnung des Streits, der es Firmen ohne eigene Rechtsabteilung ermögliche, ihre gerichtlichen Chancen auszuloten.

"Schlichten ist besser als richten", sagte denn auch Christian Groß. Allerdings kritisierte er, dass Unternehmen grundsätzlich, wenn auch geringe Kosten zu tragen hätten. Besser wäre es, wenn Firmen durch den Schlichterspruch Recht bekämen, sie auch keine Kosten hätten: "So kann die Akzeptanz deutlich erhöht werden."

Wenn der Streit zwischen zehn und 50.000 Euro liege, so Braun, dann bestehe die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle zu kontaktieren. Weitere Infos erhalten Interessierte auf der Homepage der Schlichter.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.