Prozess zu versuchtem Banküberfall
Kunde beißt Räuber ins Ohr

Foto: pixabay

Offenburg/Kehl (st). Die 2. Große Strafkammer beim Landgericht Offenburg verhandelt ab dem 2. Mai über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den Angeklagten W., dem eine versuchte schwere räuberische Erpressung sowie eine Nötigung zur Last gelegt werden.

Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der heute 41-jährige W. im Februar 2018 in maskierten Zustand und mit einer Pistole bewaffnet eine Bankfiliale in Kehl aufgesucht haben, in der sich drei Bankangestellte und ein Kunde aufhielten. Dort habe W. seine Schusswaffe auf zwei der Bankmitarbeiter und R. gerichtet und erstere zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert.

In einemunbeobachteten Moment habe der Kunde nach der Pistole des Angeklagten gegriffen und versucht, sie ihm zu entreißen. In dem sich anschließenden Gerangel soll er W. ins Ohr gebissen haben, woraufhin dieser ohne die Pistole fluchtartig die Filiale verlassen habe.

Kurze Zeit später sei er zusammen mit einem bislang unbekannten Mittäter und einer Langwaffe - vermutlich einem Gewehr mit abgesägte Lauf - in das Bankhaus zurückgekehrt und habe die Bankmitarbeiter sowie den Zeugen zur Herausgabe der zurückgelassenen Pistole gefordert. Aus Angst vor dem Angeklagten habe der Zeuge die Waffe herausgegeben, worauf hin dieser mit seinem Mittäter geflüchtet sei.Nicht auszuschließen ist, dass die Pistole bei Begehung der Tat funktionsunfähig war.

Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt, jedoch eine Beteiligung weiterer Täter bestritten. Er wurde im Mai aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen. Anschließend verbüßte er in Straßburg bis November 2018 Strafhaft und wurde im Anschluss nach Deutschland überstellt. Dort befindet er sich seitdem in Haft.

Der Angeklagte ist wegen vergleichbarer Taten in Frankreich und Deutschland bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Insgesamt soll er mehr als 14 Jahre Haft verbüßt haben.

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