Regelung ab 19. April
Maskenpflicht in Kehler Rathäusern gelockert

Foto: rek

Kehl (st). Im Rathaus, den Ortsverwaltungen und den Dienststellen der Stadt Kehl wird die Maskenpflicht nach dem Osterwochenende, also ab Dienstag, 19. April, gelockert.

Wo die FFP2-Maske gültig bleibt

Dann ist das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher nur noch in Bereichen, die dem Publikumsverkehr unmittelbar zugänglich sind, darunter der Bürgerservice mit Ausländerbüro, dem Standesamt und dem Bürgerbüro Bauen, verpflichtend. Auch die Rathaus-Mitarbeitenden in diesen Bereichen tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Außerhalb der genannten Bereiche wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin empfohlen.

Generell können Besucher ab Dienstag, 19. April, wieder sämtliche Rathäuser und Dienststellen betreten. Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass Termine je nach Dienstleistung auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden.

Nächster Schritt ab 9. Mai

Ein weiterer Lockerungsschritt erfolgt ab Montag, 9. Mai: Dann entfällt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher ebenso wie für Rathaus-Mitarbeitende.

Die Stadtverwaltung hat diese beiden Lockerungsschritte vorbehaltlich der weiter sinkenden Inzidenzen beschlossen. Sollten in der Corona-Arbeitsschutzverordnung oder der Corona-Landesverordnung neue Bestimmungen zur Maskenpflicht getroffen werden, passt die Stadtverwaltung die Regelungen in den Rathäusern und Dienststellen entsprechend an.

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