Bußgeld und Notbetreuung
Stadt Kehl informiert

Kehl (st). Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst in Kehl setzen ihre Kontrollen fort: Fünf Personen, die am 2. April in Kehl gegen das Versammlungsverbot verstoßen haben, erhalten einen Bußgeldbescheid über jeweils 500 Euro. 60 Frauen und Männer haben sich beim Roten Kreuz bereits gemeldet und sind bereit, ehrenamtlich Einkäufe zu erledigen, Wäsche zu waschen oder sich um das Haustier zu kümmern – Anfragen von Hilfesuchenden sind bis zum 3. April jedoch noch keine eingegangen. Eine Änderung gibt es ab Montag, 6.April, in der Notbetreuung für Schüler: Die Jungen und Mädchen werden dann gemäß der Notverordnung des Landes nicht mehr gemeinsam in der Falkenhausenschule betreut, sondern in ihren Stammschulen. Die Stadt öffnet von Montag an zusätzlich die Kindertageseinrichtung in Kork. Um dem Betreuungsbedürfnis von Ärzten und medizinischem Fachpersonal nachzukommen, bleibt die Kita Kreuzmatt künftig auch freitags bei Bedarf bis 16.30 Uhr geöffnet. Inzwischen sind auch für den Monat April zahlreiche Veranstaltungen abgesagt – Tickets können zurückgegeben werden.

In die Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden Kinder von Eltern aufgenommen, die in einer systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. In den städtischen Kitas Kreuzmatt und Vogesenallee wurden in der Woche vom 30. März bis zum 3. April im Durchschnitt insgesamt 27 bis 30 Kinder betreut. Um die Kinder besser zu verteilen und damit die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu verringern, öffnet die Stadt vom 6. April an zusätzlich die Kindertageseinrichtung Kork.

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