Gutachterausschuss Kehl, Appenweier, Willstätt gegründet
Transparenz für Käufer und Anbieter

Von links: Christian Huber, Bürgermeister von Willstätt, Thomas Wuttke, Erster Beigeordneter der Stadt Kehl, Toni Vetrano, Oberbürgermeister der Stadt Kehl, Manuel Tabor, Bürgermeister von Appenweier und Christine Nagel-Oechler, Mitarbeiterin im Gutachterausschuss | Foto: Stadt Kehl
  • Von links: Christian Huber, Bürgermeister von Willstätt, Thomas Wuttke, Erster Beigeordneter der Stadt Kehl, Toni Vetrano, Oberbürgermeister der Stadt Kehl, Manuel Tabor, Bürgermeister von Appenweier und Christine Nagel-Oechler, Mitarbeiterin im Gutachterausschuss
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Kehl/Willstätt/Appenweier (st). Es gibt eine Vielzahl von Situationen im Leben, in denen sich die Frage nach dem Wert einer Immobilie stellt. Anlässe können der Kauf eines Hauses, Erbangelegenheiten oder die Zwangsversteigerung einer Wohnung sein. Um eine seriöse Antwort auf diese Frage zu erhalten, können Interessenten künftig auf die Expertise des gemeinsamen Gutachterausschusses Kehl, Appenweier, Willstätt vertrauen, einem Zusammenschluss der bestehenden Gutachterausschüsse der Stadt Kehl und der beiden Gemeinden Appenweier und Willstätt.

"Wir freuen uns, dass diese Kooperation zustande gekommen ist", waren sich die Bürgermeister von Willstätt und Appenweier, Christian Huber und Manuel Tabor, mit dem Kehler Oberbürgermeister Toni Vetrano einig. Deshalb sind sie zur Unterzeichnung der Vereinbarung im Kehler Rathaus persönlich zusammengekommen.

Mehr Rechtssicherheit

„Durch die Vereinigung können die Gutachten hinsichtlich Qualität und Rechtssicherheit deutlich verbessert werden“, sagt Christine Nagel-Oechler. Die Diplom-Ingenieurin und zertifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertungen arbeitet seit 2017 im Gutachterausschuss bei der Stadt Kehl mit. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Ermittlung der Bodenrichtwerte, also wie viel ein unbebautes oder bebautes Grundstück wert ist. Diese Daten werden aus Kaufpreisen gesammelt. Mit deren Hilfe lässt sich der Wert eines Grundstücks in einer Zone mit vergleichbaren Grundstücken und Immobilien erkennen. Wer wissen möchte, wie hoch diese Richtwerte für das eigene Wohngebiet sind, findet die entsprechenden Karten hier.

Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie weiterer erforderlicher Grundstücksmarktdaten führt der Gutachterausschuss die Kaufpreissammlung, in der die Immobilien- und Grundstücksverkäufe der vergangenen zwei Jahre gesammelt werden. „Mit unserer unabhängigen Analyse der tatsächlich gezahlten Kaufpreise sorgen wir für Transparenz und bieten sowohl zukünftigen Verkäufern als auch zukünftigen Käufern Orientierung.“ In einer speziellen Software geben die Mitarbeitenden des Gutachterausschusses alle vorhandenen Daten zum Kauf ein: „Das sind neben der Kaufsumme meist Baujahr, Lage des Grundstücks, Angaben zum Gebäudetyp und zur Ausstattung sowie Erst- oder Wiederverkäufe.“ Mit diesen Daten lassen sich neben Bodenrichtwerten teilweise auch Liegenschaftszinssätze und lokale Marktanpassungsfaktoren, die Angebot und Nachfrage auf dem örtlichen Grundstücksmarkt widerspiegeln, ableiten, die in einem Grundstücksmarktbericht veröffentlicht werden.

Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, möchte wissen, welchen Wert das Grundstück hat. „Je mehr Daten im System hinterlegt sind, umso aussagekräftiger sind die Werte.“ Das bedeute im Umkehrschluss: je mehr Kauffälle, desto genauer die Wertermittlung. In Kehl werden pro Jahr etwa 450 bebaute oder unbebaute Grundstücke verkauft. Durch den Zusammenschluss der Gutachterausschüsse der Gemeinden Appenweier und Willstätt stehen Daten zu rund 750 Kauffällen im Jahr zur Verfügung. „Da die Strukturen der Gemeinden und der Grundstücksmarkt in großen Teilen der Regionen vergleichbar sind, lassen sich so in Zukunft noch aussagekräftigere Daten generieren“, erläutert die Diplom-Ingenieurin. Durch die Grundsteuerreform kommt den Bodenrichtwerten nochmal eine höhere Bedeutung zu, was für Eigentümer und Eigentümerinnen wichtig wird: Ab 2025 sollen sowohl die Grundstücksfläche als auch der Bodenrichtwert als Basis für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer gelten. Das neue Gremium wird seine Arbeit am 1. Juli dieses Jahres aufnehmen.

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