Fußnote im Guller
Silentium im Fußballstadion

Meist sind es 18 Städte, die einen erlauchten Kreis in Deutschland ausmachen, in diesem Jahr sind es 17. Von Berlin bis Paderborn erstreckt sich die Bandbreite der Auserwählten. Sie trifft die Aufmerksamkeit eines Millionenpublikums – Woche für Woche. Von diesen Städten darf zudem ein erlauchter Kreis auch auf verschiedenen Ebenen in Europa Reklame für sich machen. Denn es geht auch um Marketing, Image und viel Geld, nicht nur um das runde Leder. Klar, die Rede ist von der ersten Fußball-Bundesliga. Spielt der Verein in der Eliteliga, spart die dazugehörige Stadt enorm an Marketing-Ausgaben. Der Sportschau sei Dank für die wöchentliche Nennung im Rahmen der Berichterstattung.

Jetzt hat Mannheim, seit Jahrzehnten im Fußball unter ferner liefen, Freiburg ein Ei ins Nest gelegt, genauer gesagt: ins Schwarzwald-Stadion. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte im Sinne klagender Anwohner, dass es unzumutbar zu laut wäre. Der heimische SC dürfe demnach nicht mehr nach 20 Uhr und sonntags nicht in der Mittagszeit spielen. Damit würden dreiviertel aller Anstoßzeiten der ersten und die Hälfte derer in der zweiten Liga entfallen – von Begegnungen in den europäischen League-Spielen ganz zu schweigen.

Nun ist das Freiburger Stadion allerdings im Bau, vom Regierungspräsidium genehmigt und vom Verwaltungsgericht bestätigt. Es soll ab August nächsten Jahres bespielt werden. Der Beschluss, teilen die Spitzenjuristen des Landes mit, sei "unanfechtbar". Es wäre schon eine Neuheit, wenn ein Bundesligist seine Spiele im Ausland, gemeint ist das nächstgelegene Stadion in Basel, austragen müsste.

Apropos zu laut: Bei Musikveranstaltungen gibt es die vermeintliche Errungenschaft von "Silent concerts" – Besucher tragen Kopfhörer, über die die Musik zu hören ist. Was Musikern recht, könnte ja den Fußballern billig sein. Statt Applaus gibt es dann nur ein Händewedeln im Gehörlosen-Modus. Fangesänge und andere lautstarke Unterstützung lassen sich nur schwer auf 30.000 bis 70.000 Kopfhörer übertragen. Auf die eigentlich ohnehin verbotene Pyrotechnik hätte es keine Auswirkungen – denn, die macht ja kaum Krach.

Was also tun? Eine Anhörungsrüge könnte Abhilfe schaffen. Denn das Urteil beruhe auf veralteten Lärmschutzwerten. Wie wäre es mit einer Entschuldigung? Aber das tun Juristen wohl nicht. rek

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