Internetseite informiert
Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr

Lahr (st). Der Ortenaukreis plant gemeinsam mit den betroffenen Städten und Gemeinden den Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr. Die neue Straße soll die Ortsdurchfahrten von Ringsheim, Ettenheim-Altdorf, Mahlberg, Mahlberg-Orschweier, Kippenheim und Lahr-Kippenheimweiler vom Durchgangsverkehr entlasten. Zudem soll der Lärmschutz in Lahr-Langenwinkel verbessert werden. Eine Internetseite bietet ab sofort detaillierte Informationen zum Projekt und die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise vorzubringen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

„Die neue Straße wird die Lärmbelastung und die Luftverunreinigungen in den Ortschaften verringern und den Verkehr für Autofahrer, aber besonders auch für Radfahrer und Fußgänger sicherer machen“, freut sich Landrat Frank Scherer. „Wir möchten im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Bürger informieren und in die Planung und die Untersuchung der Varianten mit einbeziehen. Mit unserer neuen Internetseite ist eine Beteiligung bequem und direkt von zu Hause aus möglich“, so Scherer weiter.

Über die Webseite kann ab sofort jeder Beschreibungen und Untersuchungen der untersuchten Trassenvarianten einsehen. Auf dieser Website liegen die Planunterlagen und Dateien zum Öffnen oder zum Download bereit. „Außerdem kann jeder dem Straßenbauamt mit nur einem Klick per E-Mail eine Nachricht zum Projekt zukommen lassen“, erläutert Christian Kohm, Sachgebietsleiter für Planung und Verkehr im Straßenbauamt. „Auf diese Weise wollen wir es den Bürgern einfach machen, eigene Überlegungen und Anregungen mitzuteilen sowie Hinweise und Bedenken vorzubringen“, so der Fachmann. Gerade zu Zeiten von Corona biete das Internet die Möglichkeit, kontaktlos und somit ohne Ansteckungsgefahr Bürger an Planungsprozessen zu beteiligen. Dies dürfe jedoch nicht das alleinige Medium hierfür sein, erklärt Kohm. Daher wolle man auch künftig weitere klassische Bürgerinformationsveranstaltungen anbieten, sobald dies unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften in größerem Umfang wieder möglich sei.

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