Dokumentation von Gäste-Daten
Oberkirch stellt Formular zu Verfügung

Oberkirch (st). Speisegaststätten in Baden-Württemberg dürfen ab kommenden Montag, 18. Mai, unter strengen Auflagen wieder öffnen. Gastronomen sind angehalten, Kontaktdaten ihrer Gäste für die Dauer von vier Wochen und Auflagen des Datenschutzes zu dokumentieren. Stadt stellt Gästen und Gastronomen Formular zur Verfügung.

Unter Einhaltung strenger Auflagen, wie Abstandsregeln, Desinfektionsvorschriften sowie die Dokumentation der Gästekontakte dürfen ab dem 18. Mai Speisegaststätten wieder öffnen. Eine detaillierte Übersicht der Vorgaben findet sich auf der Corona-Seite der Stadt Oberkirch.

Gästedaten dokumentieren

Die Gastronomen sind angehalten, die Kontaktdaten ihrer Gäste für die Dauer von vier Wochen und Auflagen des Datenschutzes zu dokumentieren. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Gesundheitsbehörden im Falle einer Corona-Infektion und ist in der Corona-Verordnung „Gaststätten“ der Landesregierung vorgeschrieben.

Die Stadt Oberkirch stellt den Gastronomen dafür ein Formular zur Verfügung. Auch Gäste können schon vor dem Besuch des Lokals das Formular ausfüllen. Sie können so das Ausfüllen des Formulars in der Gaststätte vermeiden und die Registrierung bereits zu Hause vorbereiten. Dazu bitte die Registration ausfüllen und das Formular bei dem anstehenden Gastronomiebesuch mitbringen. Der Vorschlag das Formular bereits vorab zur Verfügung zu stellen kam von einem Bürger, den die Stadt gerne aufgegriffen hat.

Im Bereich „Aktuelle Informationen“ auf corona.oberkirch.de steht das Formular als PDF-Datei zur Verfügung.

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