Teilnehmerzahl beschränkt
Stadt Oberkirch erlässt Allgemeinverfügung

Oberkirch/Offenburg (st). Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises hat gestern, 8. Oktober, die Städte und Gemeinden darüber informiert, dass die sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern im Landkreis überschritten wurde. Der aktuelle Wert liegt bei 35,92 im Ortenaukreis. Damit wurde die sogenannte Vorwarnstufe überschritten.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis empfiehlt daher den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises, ab sofort und bis auf Weiteres die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern zu beschränken.

Beschränkung bei privaten Feiern

Die Stadt Oberkirch steht im engen Kontakt mit dem Gesundheitsamt und setzt konsequent die Empfehlung um. Dazu hat sie noch am Donnerstag, 8. Oktober, eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern wie folgt beschränkt wird: Für private Feiern wie beispielsweise Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, in öffentlichen Räumlichkeiten (unter anderem in Restaurants oder dafür gewerbsmäßig vermieteten Räumen) gilt eine Höchstteilnehmerzahl von maximal 50 Personen, in privaten Räumen von maximal 25 Personen.

Diese Allgemeinverfügung der Stadt gilt ab Freitag, 9. Oktober, bis auf Weiteres.

Die davon betroffenen Gastronomen und Hoteliers wurden noch am Donnerstag über die Allgemeinverfügung und deren Inhalt informiert.

Die Stadt informiert aktuell zu Covid-19 im Internet unter corona.oberkirch.de und auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. 

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